Zuschuss

Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe

Zuschüsse für Maßnahmen im Jagdwesen in Thüringen aus der Jagdabgabe. Förderung ab 2.000 EUR, Anträge bis zum 31.10. eines Kalenderjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen

Förderziel

Förderung von Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten, Forschung zur Lebensraumnutzung durch Wildarten, jagdliche Informations- und Bildungsarbeit sowie Erhalt des jagdlichen Brauchtums.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültiger Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen
  • Jagdausübungsberechtigung in Thüringen
  • Sitz in Thüringen (für Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen)
  • Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung
  • Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse vor Antragstellung

Beschreibung

Im Rahmen der Jagdabgabe des Freistaats Thüringen werden Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen im Jagdwesen gewährt. Ab einer Fördersumme von 2.000 EUR können Anträge bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit gültigem Jagdschein und Hauptwohnsitz in Thüringen, Inhaber:innen einer Jagdausübungsberechtigung, Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens sowie Einrichtungen zur Jagd- und Wildforschung – jeweils mit Sitz in Thüringen. Das Programm deckt sowohl den Umwelt- und Naturschutz als auch Energieeffizienz und Klimaschutz ab und wird als Zuschuss ausgezahlt.

Das Programm verfolgt das Ziel, Hegemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung und -verbesserung für Wildarten zu unterstützen, die Forschung zur Lebensraumnutzung zu fördern, jagdliche Informations- und Bildungsarbeit zu stärken und das jagdliche Brauchtum zu bewahren. Voraussetzung für eine Zuwendung sind neben den formalen Antragsbedingungen – etwa dem Wohn- oder Standortnachweis in Thüringen – auch alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor Antragseinreichung. Die Bewilligung erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF), das als Fördergeber die fachliche und administrative Begleitung sicherstellt. Interessierte Antragstellende erhalten detaillierte Hinweise zur Antragstellung bei den zuständigen Stellen des Freistaats.

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