Förderung des Jagdwesens
Förderung von Projekten zur Lebensraumverbesserung, Schutz und Artenschutz des Wildes in Oberösterreich mit finanziellen Beiträgen des Landes. Dauerhaft offene Ausschreibung seit 01.01.2015.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte zur Lebensraumverbesserung des Wildes, Projekte zum Schutz des Wildes (z. B. Anbringung von Wildwarnreflektoren, Einsatz von Wildrettungsgeräten), Artenschutzprogramme, wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoringprojekte durch finanzielle Beiträge des Landes Oberösterreich im Wege des Oö. Landesjagdverbands.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder
- Zuordnung der Maßnahmen zu den im Leistungsgegenstand angeführten Kategorien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
Beschreibung
Die Förderung des Jagdwesens in Oberösterreich unterstützt kontinuierlich Projekte zur Verbesserung des Lebensraums, zum Schutz und zur Erhaltung heimischer Wildbestände. Träger:innen von Maßnahmen wie der Anbringung von Wildwarnreflektoren, dem Einsatz von Wildrettungsgeräten, Artenschutzprogrammen, wissenschaftlichen Untersuchungen oder Monitoringprojekten erhalten finanzielle Beiträge des Landes Oberösterreich im Rahmen direkter Zuschüsse über den Oö. Landesjagdverband. Seit dem 1. Jänner 2015 läuft die Ausschreibung ohne zeitliche Begrenzung und stellt jährlich ein Budget von bis zu 219.000 € zur Verfügung. Das Programm setzt auf eine enge Verzahnung von Naturschutz, Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung sowie Energie- und Klimaschutzaspekten und fördert innovatives Engagement zugunsten der Artenvielfalt.
Förderberechtigt sind Interessenverbände, sonstige Vereine, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Bildungseinrichtungen, die in Jagd, Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz oder Forschung aktiv sind. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel und die Zuordnung der Vorhaben zu den im Fördergegenstand definierten Kategorien. Einzige erforderliche Einreichunterlage ist der ausgefüllte Förderungsantrag, der fortlaufend eingereicht werden kann. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an Projektdurchführende, die Bestände und Beutetiere schützen möchten, sowie an wissenschaftliche Einrichtungen, die mit Monitoring und Untersuchungen zur Wissensbasis beitragen. Interessierte Antragstellende sind eingeladen, sich eingehend über die Förderkriterien und Richtlinien zu informieren und ihre Idee zur Stärkung der Biodiversität in Oberösterreich umzusetzen.