Zuschuss

Förderung des kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort

Förderprogramm zur Unterstützung bayerischer Gemeinden im ländlichen Raum bei der Schaffung und Verbesserung wohnortnaher ambulanter medizinischer Versorgungsstrukturen. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Beratung Gesundheit Soziales Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis 150.000 €
Förderquote: bis 80 %
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante ärztliche Versorgung sicherzustellen. Das Programm fördert kommunales Engagement zur Stabilisierung und Verbesserung der Versorgungs­lage in strukturschwachen, ländlichen Regionen durch den Aufbau geeigneter Versorgungsangebote und Rahmenbedingungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen für projektspezifisches Personal
  • Sachkosten im ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme
  • Ausgaben für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Externe Beratungsleistungen
  • Einmalige Anschubkosten für Mobilitätsangebote

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben
  • Bauarbeiten (außer barrierefreie Umbauten)
  • Kommunale Regiearbeiten
  • Betriebs- und Folgekosten von Mobilitätsangeboten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinde im ländlichen Raum gemäß LEP-Strukturkarte
  • Beschluss des Kollegialorgans zur Maßnahme
  • Beteiligung und Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern
  • Projektbeginn innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung
  • Projekt darf nicht vor Bewilligung begonnen worden sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zustimmender Beschluss des Kollegialorgans
  2. Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern
  3. Angaben zu finanziellen Verhältnissen (Muster 2a/2b)
  4. Detaillierte Projektbeschreibung
  5. Finanzierungsplan
  6. Erklärung zu De-minimis-Beihilfen

Beschreibung

Das Förderprogramm des Freistaats Bayern richtet sich an Gemeinden im ländlichen Raum bis 20 000 Einwohner:innen (bzw. bis 30 000 Einwohner:innen in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf) sowie deren kommunale Zusammenschlüsse und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Ziel ist es, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante ärztliche Versorgungsstrukturen zu erhalten und auszubauen. Dabei stehen insbesondere der Aufbau von Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren, Teampraxen oder intersektoralen Einrichtungen im Fokus, die mindestens ein haus- oder kinderärztliches Versorgungsangebot umfassen. Ebenso förderfähig sind Service- und Beratungsangebote zur Ansiedlung von Ärzt:innen, Mobilitätslösungen wie Patientenfahrdienste sowie Imagekampagnen zur Gewinnung von medizinischem Fachpersonal. Durch diese Maßnahmen soll die Versorgung in strukturschwachen Regionen stabilisiert und langfristig gesichert werden.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 150 000 €. Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % sind nachzuweisen. Projektlaufzeiten von bis zu 48 Monaten ermöglichen eine umfassende Planung und Umsetzung. Voraussetzung für eine Förderung sind u. a. ein Beschluss des zuständigen Kollegialorgans, eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern sowie ein Projektbeginn innerhalb von sechs Monaten nach Zuwendungsbescheid. Gefördert werden Personal- und Sachkosten, barrierefreie Umbaumaßnahmen, externe Beratungsleistungen und einmalige Anschubkosten für Mobilitätsangebote. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Interessierte kommunale Träger finden Richtlinie, Antragsformular und weiterführende Dokumente beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

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