Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien
Zuschüsse für kulturelle Film- und audiovisuelle Medienprojekte in Thüringen. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen. Fristen: 15. März und 15. Oktober eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Thüringen fördert nicht-kommerzielle Vorhaben im Bereich des kulturellen Films und der audiovisuellen Medien mit deutlichem Bezug zum Freistaat Thüringen, um die Entwicklung, Produktion, Verleih, Medienbildung sowie Präsentation von Medienprojekten zu unterstützen und den Medienstandort Thüringen zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Entwicklung von Treatments, Drehbüchern und innovativen Technologien
- Produktion und Postproduktion kreativer audiovisueller Medienprojekte
- Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation von Film- und Medienproduktionen
- Film- und Medienbildungsmaßnahmen sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote
- Veranstaltungen und Maßnahmen zur Erhöhung der Wahrnehmung Thüringens als Medienstandort
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wohnsitz in Thüringen bzw. Nachweis eines besonderen Bezugs zum Freistaat Thüringen
- Eigenanteil mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und gesicherte Gesamtfinanzierung
- Höchstens 2 Förderanträge je Kalenderjahr und Förderbereich
- Ausnahme: Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen werden gefördert
- Keine Förderung von Ausbildungsteilen oder Leistungsnachweisen als Vorhaben
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Beschreibung
Die Kulturförderung für Film- und audiovisuelle Medien in Thüringen unterstützt eine vielfältige Bandbreite nicht-kommerzieller Projekte mit klarem Bezug zum Freistaat. Träger:innen aus öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Bildungseinrichtungen oder als Privatpersonen können Zuschüsse für die Entwicklung von Treatments, Drehbüchern und innovativen Technologien beantragen. Darüber hinaus umfasst die Förderung die Produktion und Postproduktion audiovisueller Werke sowie den Verleih, Vertrieb und die Präsentation filmischer Inhalte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Film- und Medienbildungsmaßnahmen sowie Weiterbildungsangeboten, die den Schwerpunkt Medienkompetenz stärken und den Medienstandort Thüringen profilieren. Ziel ist es, Kreativschaffende, Expert:innen und Institutionen nachhaltig zu vernetzen und das kulturelle Filmschaffen vor Ort sichtbar zu machen.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder mit nachweisbarem Schwerpunkt ihrer Realisierung im Land. Ein Eigenanteil von mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und eine gesicherte Gesamtfinanzierung sind ebenso Voraussetzung wie die Einhaltung inhaltlicher Vorgaben (keine jugendgefährdenden, pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte). Pro Kalenderjahr dürfen maximal zwei Anträge je Förderbereich gestellt werden, Ausnahmen gelten für Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen. Länderübergreifende Vorhaben sind zulässig, wenn mindestens 50 % der Ausgaben in Thüringen oder Deutschland anfallen. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen – die Stichtage sind 15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres. So trägt das Programm der Thüringer Staatskanzlei dazu bei, den Freistaat als lebendigen Medienstandort auszubauen und kulturelle Filmprojekte nachhaltig zu fördern.
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