Zuschuss

Förderung des Land in Sicht e.V.

Förderung gemeinnütziger Vereine und Initiativen im ländlichen Raum und kleinen Städten in Sachsen im kulturellen und sozialen Bereich. Anträge jederzeit möglich; Bewerbungsrunde bis 23.09.2026.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Soziales Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.09.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen
Fördersumme: 100 € – 2.500 €
Förderquote: bis 80%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung gemeinnütziger Vereine und Initiativen im ländlichen Raum und in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Sitz im ländlichen Raum oder in kleinen Städten in Sachsen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Freistellungsbescheid
  3. Förderbestimmungen

Bewertungskriterien

  • Verfügbarkeit der Mittel
  • Umfang der Eigenleistungen
  • Aktivitäten und Mitgliederstärke
  • Klare Positionierung gegen Diskriminierung

Beschreibung

Die Förderung des Land in Sicht e.V. richtet sich an gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum sowie in kleinen Städten Sachsens, die sich für Weltoffenheit, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Förderfähig sind Maßnahmen, die ein diskriminierungsfreies Miteinander unterstützen und etwa durch Kulturveranstaltungen, Workshops, schulische Infotouren oder den Aufbau soziokultureller Treffpunkte das gesellschaftliche Leben vor Ort bereichern. Land in Sicht e.V. bietet eine unbürokratische und flexible Förderung, um insbesondere fehlende Drittmittelanteile auszugleichen und zügige Projektumsetzungen zu ermöglichen.

Gefördert werden Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Die Vergabe orientiert sich an der Verfügbarkeit der Mittel, dem Umfang der Eigenleistungen, der Mitgliederstärke sowie einer klaren Positionierung gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Sexismus. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Förderregion; der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt über einen Freistellungsbescheid des Finanzamts. Erforderliche Unterlagen sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die aktuellen Förderbestimmungen. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, innerhalb der aktuellen Vergaberunde bis zum 23. September 2026. Die nächste Entscheidung der Vergabejury erfolgt entsprechend nach Eingang der Anträge.

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