Förderung des laufenden Aufwandes und von Investitionen privater Rechtsträger im Schulbereich
Förderung von Investitionen und laufenden Betriebsausgaben privater Rechtsträger im Pflichtschulbereich in Oberösterreich zur Entwicklung individueller Bildungsangebote. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Investitionen und der laufende Aufwand privater Rechtsträger im Schulbereich, die im Rahmen definierter Schwerpunkte im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltung Leistungen im oberösterreichischen Pflichtschulbereich erbringen. Ziel ist die Entwicklung und Förderung eines individuellen Bildungsangebotes für oberösterreichische Schülerinnen und Schüler.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Laufende Betriebsausgaben
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Schriftliches Ansuchen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen
- Statutenmäßig unterfertigter Jahresabschluss
Beschreibung
Private Rechtsträger:innen im Pflichtschulbereich in Oberösterreich erhalten einen kontinuierlichen Zuschuss zur Deckung von Investitionskosten und laufenden Betriebsausgaben. Gefördert werden neue bauliche Maßnahmen ebenso wie Anschaffungen von Lehr- und Lernmaterialien, die im Rahmen definierter Schwerpunktsetzungen im Sinne einer wirkungsorientierten Verwaltung einen zeitgemäßen Unterricht ermöglichen. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung individueller Bildungsangebote für oberösterreichische Schüler:innen und die Stärkung von innovativen Lehr- und Lernformen im regionalen Pflichtschulsektor. Die Förderung gliedert sich in die Themenfelder Bildung sowie Aus- & Weiterbildung und kann fortlaufend beantragt werden, solange die Richtlinie in Kraft bleibt.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die im oberösterreichischen Pflichtschulbereich Bildungsleistungen erbringen. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und ein schriftliches Ansuchen. Antragsunterlagen umfassen eine detaillierte Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen sowie einen statutenmäßig unterfertigten Jahresabschluss. Gefördert werden ausschließlich Investitionskosten und laufende Betriebsausgaben, die unmittelbar der Qualitätssicherung und -steigerung individueller Lernkonzepte dienen. Die Antragsfrist begann am 31. Dezember 2013 und besteht bis auf Widerruf. Eine fristgerechte und vollständige Einreichung aller Nachweise stellt sicher, dass die Fördermittel zeitnah zur Verfügung stehen und die Umsetzung innovativer Schulprojekte zügig voranschreiten kann.
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