Zuschuss

Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)

Im Saarland können Gemeinden, Gemeindeverbände, lokale Aktionsgruppen und weitere Akteure Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des LEADER-Ansatzes zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: 80% - 100%

Förderziel

Die Förderung unterstützt relevante Akteure in den ländlichen Regionen des Saarlandes bei der Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes, um Innovation, Vernetzung und nachhaltige Regionalentwicklung voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Kooperationskosten
  • Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt trägt zu den Zielsetzungen der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einer LAG bei und entspricht den Zielsetzungen des SEPL 2014–2020
  • Durchführung des Vorhabens innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014–2020
  • Positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG (sofern nicht die LAG selbst Antragsteller ist)
  • Auswahlverfahren durch die LAG muss nicht diskriminierend und transparent sein
  • Einhaltung der jeweiligen Zweckbindungsfristen
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Beschreibung

Die Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) richtet sich an Kommunen, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie lokale Aktionsgruppen (LAG). Ziel ist die Stärkung der ländlichen Räume durch integrierte lokale Entwicklungsstrategien (LES) nach dem europäischen LEADER-Prinzip. Das Programm unterstützt insbesondere Projekte in den Bereichen Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Regionalförderung. Im Fokus stehen Innovation, regionale Vernetzung und eine nachhaltige Entwicklung, die auf den Potenzialen und Bedürfnissen der lokalen Akteur:innen aufbaut.

Die Zuwendung wird als direkter Zuschuss gewährt und deckt 80 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben ab. Förderfähig sind unter anderem Personalkosten, Sachkosten, Kooperationskosten und Verwaltungskosten. Voraussetzungen sind die Ausrichtung auf die Zielsetzungen der LES einer LAG, die Durchführung innerhalb der Gebietskulisse des SEPL 2014–2020 sowie ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG. Transparente, nicht diskriminierende Auswahlverfahren und die Einhaltung von Zweckbindungsfristen sind obligatorisch. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung beginnen. Die zweistufige Antragstellung erfolgt zunächst über die lokale Aktionsgruppe, gefolgt von der formellen Antragseinreichung beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Damit werden nachhaltige Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums im Saarland wirkungsvoll gefördert.

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