Zuschuss

Förderung des Musikschulwesens und der Musikausbildung in Vorarlberg

Das Land Vorarlberg fördert das Musikschulwesen und die Musikausbildung mit Personalkosten-, Fahrtkosten- und Projektförderungen sowie Unterstützung für Tanzausbildungen und außerschulische Musik- und Orchesterprojekte. Anträge je Bereich nach festgelegten Fristen möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: Bis zu 12.000 € pro Projekt
Förderquote: 19% - 38,92%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Vorarlberg fördert das Vorarlberger Musikschulwesen mit dem Ziel, ein flächendeckendes Netz leistungsfähiger Musikschulen zu schaffen, die musikalische Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu sozial verträglichen Tarifen zu ermöglichen sowie außerschulische Musik-, Orchester- und Tanzausbildungsprojekte zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Fahrtkosten und Fahrtzeitvergütung
  • Projekt- und Orchesterförderung
  • Kosten für Tanzausbildungen
  • Anschaffung von Instrumenten und Ausstattung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung des Musikschulstatuts
  • Bestätigung durch das Steuerungsgremium
  • schriftliches Ansuchen mit allen erforderlichen Unterlagen
  • Erfüllung spezifischer Fördervoraussetzungen der Teilprogramme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. schriftliches Ansuchen samt Beilagen
  2. Zeugnisse und Nachweise
  3. Stundenplan
  4. Tarifliste
  5. Projektbeschreibung
  6. Finanzierungsplan
  7. Allgemeine Förderungsauflagen
  8. Bankbestätigung

Bewertungskriterien

  • Einhaltung des Musikschulstatuts
  • pädagogische Qualität
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Innovationsgehalt bei Projekten
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Das Land Vorarlberg unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen bei der Weiterentwicklung des regionalen Musikschulwesens. Gefördert werden kommunale und vereinsgetragene Musikschulen, private (gemeinnützige) Tanzschulen sowie Jugend-Orchester in Vorarlberg. Ziel ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzes leistungsfähiger Bildungsangebote, das Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu musikalischer Ausbildung zu sozial verträglichen Tarifen ermöglicht. Neben der klassischen Unterrichtsförderung werden außerschulische Musik- und Orchesterprojekte, Tanzausbildungen sowie innovative Kooperationsvorhaben mit Volksschulen und Kindergärten bedacht. Damit soll die künstlerische und persönliche Entwicklung der Teilnehmer:innen auf breiter Basis gestärkt werden.

Als Zuschussprogramme stehen verschiedene Teilbereiche mit spezifischen Förderquoten von 19 % bis 38,92 % zur Verfügung: Personalkostenförderung, Fahrtkosten- und Fahrtzeitvergütung, Projekt- und Orchesterförderungen, Kostenübernahmen für Tanzausbildungen sowie Anschaffungen von Instrumenten und Ausstattung. Pro Vorhaben können bis zu 12.000 € beantragt werden. Anträge sind schriftlich und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen – unter anderem Nachweise zur Einhaltung des Musikschulstatuts, Bestätigung durch das Steuerungsgremium, Stundenpläne, Tariflisten, Projekt- und Finanzierungspläne sowie Bankbestätigung und Zeugnisse. Die Vergabe erfolgt nach pädagogischer Qualität, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Innovationsgehalt und Zielgruppenrelevanz. Fristen sind je Teilbereich unterschiedlich: Personalkostenförderung bis 15. März, Fahrtkosten bis 15. Jänner, Tanzausbildungen bis jeweils 15. März und 15. Juli, Projektförderung und außerschulische Projekte laufend oder jährlich ausgeschrieben. Interessierte Initiativen werden ermutigt, die Förderrichtlinien der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung eingehend zu prüfen und ihr Vorhaben termingerecht einzureichen.

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