Zuschuss

Förderung des Neu- und Ausbaus von Güterwegen im Burgenland

Gefördert wird der Neu- und Ausbau von ländlichen Wegen und Straßen im Burgenland. Anträge sind vor Projektbeginn zu stellen, Kosten werden ab Projektgenehmigung anerkannt. Gültig seit 16.10.2013 ohne feste Obergrenze.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
16.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung des Neu- und Ausbaus von ländlichen Wegen und Straßen im Burgenland

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss landwirtschaftlich gewidmete Flächen gemäß aktuellem Flächenwidmungsplan erschließen
  • Einfaches technisches Projekt für jedes Bauvorhaben erforderlich
  • Anwendung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sowie einschlägiger Normen
  • Kosten werden erst ab Eingang des Förderantrages bei der Abteilung 4b-Güterwege anerkannt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen
  2. Lageskizze

Beschreibung

Die Förderung zielt auf den Neu- und Ausbau ländlicher Wege und Straßen im Burgenland ab und unterstützt damit den Ausbau der regionalen Infrastruktur sowie die Entwicklung des ländlichen Raums. Antragsberechtigt sind Interessenverbände, Vereine, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen gemäß dem Burgenländischen Straßengesetz 2005. Als Zuschuss konzipiert, werden seit dem 16. Oktober 2013 sämtliche förderfähigen Kosten ab dem Zeitpunkt der Projektgenehmigung berücksichtigt – eine Maximalobergrenze ist nicht festgelegt. Durch die finanzielle Unterstützung soll eine optimale Anbindung landwirtschaftlich gewidmeter Flächen sichergestellt und somit die Mobilität sowie die Wirtschaftskraft in den Burgenländer Gemeinden gestärkt werden.

Für die Antragstellung ist ein formloses Ansuchen samt Lageskizze einzureichen, und zwar unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten. Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist die Erschließung der betroffenen Flächen entsprechend dem aktuellen Flächenwidmungsplan sowie die Vorlage eines einfachen technischen Projekts für jedes Bauvorhaben. Darüber hinaus sind die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sowie einschlägige Normen anzuwenden. Die Anerkennung der förderfähigen Ausgaben gilt ausschließlich ab dem offiziellen Eingangsvermerk des Förderantrags bei der Abteilung 4b Güterwege des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Da die Förderung ohne befristetes Budgetvolumen fortlaufend ausgeschrieben ist, kann eine langfristige Planung und Realisierung von Infrastrukturinvestitionen im ländlichen Raum erfolgen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.