Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)
Förderung zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete in Sachsen-Anhalt mit NGA-Breitbandnetzen als Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (max. 10 Mio. € für Investitionen und 100.000 € für Machbarkeitsstudien). Anträge zum Quartalsende möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete mit NGA-Zugangsnetzen, um die Breitbandversorgung wesentlich zu verbessern, die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte und der ländlichen Gebiete zu steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
- Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel
- Tiefbauleistungen und Verlegung von Leerrohren
- Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen
- Mitverlegung von Leerrohren bei Erdarbeiten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen unter 50.000 €
- Unentgeltliche Leistungen Dritter
- Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunen und kommunale Zweckverbände in Sachsen-Anhalt
- Maßnahmebeginn erst nach Bewilligung
- Markterkundungsverfahren zur Feststellung von Marktversagen
- Gebiet mit weniger als 20.000 Einwohnern
- Weißer NGA-Fleck (unterversorgtes Gebiet)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Organs
- Nachweis zum Marktversagen
- Vergabeunterlagen
- Entwurf des Vertrags mit Netzbetreiber
- Unabhängigkeitserklärung
- Umweltschutzerklärung
Bewertungskriterien
- Technische Ausbauart
- Eigentumsverhältnisse
- Grad der aktuellen Versorgung
- Gebietsgröße
- Grad der Refinanzierung
- Umweltfreundlichkeit der Lösung
Beschreibung
In Sachsen-Anhalt fördert ein neues Zuschussprogramm die flächendeckende Versorgung unterversorgter Gebiete mit leistungsfähigen NGA-Breitbandnetzen. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur in ländlichen Regionen und Kommunen zu stärken, Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte sowie der ländlichen Räume zu erhöhen. Öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise und kommunale Zweckverbände können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten – Investitionsvorhaben sind dabei mit maximal 10 Mio. € und Machbarkeitsstudien bis zu 100 000 € förderfähig. Gefördert werden etwa Ausgaben an privatrechtliche Betreiber:innen für die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken, die Verlegung und Ausstattung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln, Tiefbaumaßnahmen, Bereitstellung von Schächten und Abschlusseinrichtungen sowie Planungs- und Machbarkeitsuntersuchungen.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein förmlicher Antrag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) sowie die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens zur Feststellung von Marktversagen in Gebieten mit weniger als 20 000 Einwohner:innen. Der Projektstart darf erst nach Bewilligung erfolgen. Darüber hinaus sind eine Beschlussfassung des zuständigen Organs, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Vergabeunterlagen, ein Entwurf des Vertrags mit dem Netzbetreiber sowie Nachweise zur Unabhängigkeit der zertifizierten Expert:innen und eine Umweltschutzerklärung einzureichen. Technische Ausbauart, Gebietseigentum, aktueller Versorgungsgrad, Umweltfreundlichkeit und Umfang der Refinanzierung dienen als Bewertungskriterien. Kommunen und Zweckverbände erhalten so passgenaue Unterstützung, um zukunftsfähige Breitbandinfrastrukturen aufzubauen und langfristig zu betreiben.
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