Zuschuss

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern. Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen, Fahrzeugbeschaffung und ÖPNV-Zuweisungen. Maximale Förderung bis 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge für Fahrzeuge und Zuweisungen bis 01.12. eines jeden Jahres, Infrastrukturprojekte fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 50% - 90%

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bayern. Gefördert werden der Bau und Ausbau der Infrastruktur, die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Zuweisungen für Zwecke des allgemeinen ÖPNV.

Förderfähige Ausgaben

  • Infrastrukturmaßnahmen (Bau und Ausbau)
  • Beschaffung von ÖPNV-Fahrzeugen
  • ÖPNV-Zuweisungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens in Bayern (Fahrzeuge müssen überwiegend in Bayern eingesetzt werden)
  • Vorhaben muss zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein
  • Aufnahme in einen Nahverkehrsplan oder gleichwertigen Plan
  • Abstimmung mit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen
  • Beitrag zur Barrierefreiheit im ÖPNV leisten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
  2. Erläuterungsbericht/Projektbeschreibung (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)
  3. Übersichtsplan des Vorhabens
  4. Notwendige Pläne und Regelquerschnitte (z. B. Tiefbaupläne nach RE 2012)
  5. Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung
  6. Nachweis Nahverkehrsplan oder gleichwertiger Plan
  7. Stellungnahme der zuständigen Behindertenbeauftragten
  8. Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
  9. Aufstellung der aufgewendeten Eigenmittel

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der “Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)” finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die der Modernisierung und Ausweitung des ÖPNV-Dienstes dienen. Gefördert werden insbesondere der Bau und Ausbau von Infrastrukturprojekten wie Straßenbahnstrecken, Umsteigeanlagen, Betriebshöfen und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe. Ebenso ermöglicht das Programm Zuschüsse für die Beschaffung neuer Bus- und Schienenfahrzeuge sowie jährliche ÖPNV-Zuweisungen für Aufgabenträger:innen. Die Förderquote reicht je nach Vorhaben von 50 % bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge für die Fahrzeugbeschaffung und Zuweisungen sind jeweils bis zum 1. Dezember eines Jahres einzureichen, während Infrastrukturvorhaben fortlaufend beantragt werden können.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Durchführung des Vorhabens in Bayern, die Dringlichkeit im Nahverkehrsplan, die Abstimmung mit städtebaulichen Maßnahmen und der nachgewiesene Beitrag zur Barrierefreiheit. Projekte dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen sein. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. den Antrag nach Muster 1a, Erläuterungsbericht, Übersichtsplan, Kostenschätzung sowie Stellungnahme der Behindertenbeauftragten. Das mehrstufige Verfahren startet mit der frühzeitigen Projektmeldung bei der zuständigen Bezirksregierung, gefolgt von der Aufnahme in das Landesprogramm und der formellen Antragstellung. Die RZÖPNV-Förderung bietet Kommunen, Verkehrsunternehmen und sonstigen Vorhabensträger:innen eine verlässliche Grundlage, den öffentlichen Nahverkehr nachhaltig zu stärken.

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