Förderung des OÖ. Tiergesundheitsdienstes
Förderung von Tiergesundheitsprogrammen des OÖ. Tiergesundheitsdienstes sowie dazugehöriger Sektions- und Laboruntersuchungen. Anträge laufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Tiergesundheitsprogrammen des OÖ. Tiergesundheitsdienstes sowie dazugehöriger Sektions- und Laboruntersuchungen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung des OÖ. Tiergesundheitsdienstes durch den Landeshauptmann
- Der Tiergesundheitsdienst muss die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben erfüllen
- Näheres ist der OÖ. Tiergesundheitsverordnung (OÖ. TGD-VO) zu entnehmen
Beschreibung
Der Zuschuss richtet sich an öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich, die anerkannte Tiergesundheitsprogramme des OÖ. Tiergesundheitsdienstes umsetzen. Gefördert werden sowohl die Durchführung von Sektions- und Laboruntersuchungen als auch die laufende Abwicklung epidemiologischer Erhebungen und Präventionsmaßnahmen. Dank der kontinuierlichen Fördermöglichkeit sind Anträge jederzeit möglich; die Maßnahme ist seit 03.05.2018 aktiv und besteht ohne zeitliche Begrenzung. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,4 Mio. Euro leistet die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Tiergesundheit und zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit im Bundesland.
Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen, die gem. OÖ. Tiergesundheitsverordnung offiziell durch den Landeshauptmann anerkannt wurden und über die personellen sowie sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben verfügen. Die genauen Bestimmungen, Rechte und Pflichten ergeben sich aus der OÖ. TGD-VO. Für die Antragstellung entstehen keine Kosten. Ziel der Förderung ist es, die Leistungsfähigkeit des Dienstes zu sichern, die Tiergesundheit auf hohem fachlichen Niveau zu erhalten und dadurch präventiv Tierseuchen vorzubeugen. Anerkannte Akteur:innen im Bereich Veterinärwesen können jederzeit einen Antrag einreichen und so zur Stabilität der landwirtschaftlichen und tierhaltenden Betriebe beitragen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.