Förderung des Personals in KBBE mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen
Förderung der Personalkosten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkind- und Kindergartengruppen in Vorarlberg. Digitale Antragstellung monatlich bis zum Ende des Folgemonats, für Dezember bis zum 10. Jänner.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die anteilige Unterstützung der laufenden Personalkosten (Gehälter und Dienstgeberbeiträge) von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkind- und Kindergartengruppen im Land Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sozialversicherungsbeiträge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung mit Kleinkind- und Kindergartengruppen
- Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen
- Digitale Antragstellung über KIBE (ID-Austria erforderlich)
- Ansuchen für den jeweils vorangegangenen Monat bis Ende des Folgemonats einreichen; Ansuchen für Dezember bis spätestens 10. Jänner
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Digitale Förderabwicklung über KIBE (ID-Austria)
- Förderungsbedingungen (Richtlinie)
- Budgetvoranschlag
- Bankbestätigung
- Datenblatt KiBe
- Einverständniserklärung
- Personalunterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Strafregisterbescheinigung)
- Nachweis Personaleinsatz/Gruppengröße
Beschreibung
Die Personalkostenförderung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkind- und Kindergartengruppen in Vorarlberg unterstützt Rechtsträger:innen aus Wirtschaft, Gemeinnützigkeit und öffentlichen Einrichtungen bei der Deckung der laufenden Personalaufwendungen. Gefördert werden Gehälter sowie Dienstgeberbeiträge und Sozialversicherungsabgaben mit einem Zuschuss von 60 % bis 80 % der anerkannten Kosten. Für neu eingerichtete Gruppen gelten in den ersten vier Betriebsjahren erweiterte Fördersätze (bis zu 80 % im Gründungsjahr). Anträge sind monatlich digital über die KIBE-Anwendung (ID-Austria erforderlich) einzureichen – jeweils bis zum Ende des Folgemonats, für den Dezember bis spätestens 10. Jänner. Vorausgesetzt werden die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen sowie die korrekte Zuordnung des eingesetzten Betreuungspersonals gemäß Vorgaben zur Gruppengröße und Stellenprozenten.
Zur Antragstellung zählen neben der digitalen Förderabwicklung die Einreichung von Richtlinienunterlagen, Budgetvoranschlag, Bankbestätigung, detailliertem Datenblatt, Einverständniserklärung sowie Personalunterlagen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, Strafregisterbescheinigung) und Nachweisen zum Personaleinsatz. Die Förderung ist seit 1. Jänner 2020 fortlaufend verfügbar und wird direkt von der Vorarlberger Landesregierung gewährt. Ziel ist die nachhaltige Stärkung von Qualität und Kontinuität in Kleinkind- und Kindergartenbetreuung vor Ort. Interessierte Rechtsträger:innen erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung eine detaillierte Förderübersicht und profitieren von einem effizienten, digitalisierten Verfahren, das Transparenz schafft und den administrativen Aufwand minimiert.