Zuschuss

Förderung des Sports in Schleswig-Holstein

Zuschüsse zur Förderung des Sports in Schleswig-Holstein für Sportinfrastruktur, Leistungsstützpunkte, Sportveranstaltungen und inklusive Sportangebote. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Kultur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Förderung und Unterstützung der Sportinfrastruktur sowie sportlicher Aktivitäten im außerschulischen Bereich in Schleswig-Holstein, einschließlich Bundesstützpunkten, Landesleistungszentren, Sportgroßveranstaltungen und Sportangeboten für Menschen mit Behinderungen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Nachweis der Tätigkeit in Schleswig-Holstein
  • Einhaltung der Sportförderrichtlinie Schleswig-Holstein

Beschreibung

Förderzweck und Leistungsumfang

Die laufende Zuschussinitiative stärkt vielfältige sportliche Aktivitäten und Infrastrukturen im Land Schleswig-Holstein. Gefördert werden unter anderem Bau, Sanierung und Ausstattung von Sportstätten, Bundesstützpunkte sowie Landesleistungszentren. Ebenso finden Sportgroßveranstaltungen und inklusive Angebote für Menschen mit Behinderungen Beachtung. Als zulassungsberechtigt gelten kommunale Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz oder nachgewiesener Tätigkeit in Schleswig-Holstein. Die Mittel tragen dazu bei, die Qualität des außerschulischen Sports zu steigern und Leistungsportler:innen ebenso zu unterstützen wie breitensportlich orientierte Teilnehmer:innen.

Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzungen

Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden nach dem Landessportförderrichtlinie Schleswig-Holstein geprüft. Voraussetzung ist die Einhaltung der relevanten Förderrichtlinien sowie ein klar strukturierter Kosten- und Finanzierungsplan. Kommunen, Verbände und Vereine profitieren von transparenten Bewilligungsverfahren, die Projekte von Sportstättenentwicklungsplänen über Bewegungsangebote im öffentlichen Raum bis hin zu national bedeutenden Leistungsstützpunkten berücksichtigen. Auf diese Weise trägt die Förderung zur nachhaltigen Verankerung von Bewegungs- und Gesundheitsangeboten im gesamten Land bei.

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