Zuschuss

Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)

Förderung für Sportorganisationen im Breiten- und Vereinssport in Baden-Württemberg für Sportstättenbau, Sportgeräte, Schulungsmaßnahmen und Trainerbeschäftigung. Anträge bis zum 31.03. des Förderjahres möglich.

Kultur Medien Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sportorganisationen des Breiten- und Vereinssports bei der Finanzierung von Sportanlagen, Sportgeräten, Schulungsmaßnahmen und der Beschäftigung von Trainern sowie weiteren sportbezogenen Vorhaben.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau, Erweiterung, Sanierung und Kauf von Sportanlagen
  • Beschaffung von Sportgeräten
  • Lehrgänge und Schulungsmaßnahmen für Sportler:innen, Trainer:innen und Schiedsrichter:innen
  • Beschäftigung nebenberuflicher Trainer:innen und Vereinsmanager:innen
  • Zusammenarbeit von Vereinen mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine
  • Gemeinnützigkeit
  • Mitgliedschaft in einem Sportbund in Baden-Württemberg

Beschreibung

Mit den Sportförderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg wird gemeinnützigen Sportbünden, Sportfachverbänden und Sportvereinen im Breiten- und Vereinssport eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses geboten. Ziel ist die Stärkung der gesellschaftlichen Eigenkräfte durch den Ausbau von Sportstätten, die Anschaffung moderner Sportgeräte sowie die Qualifizierung von Teilnehmenden, Trainer:innen und Schiedsrichter:innen. Anträge können bis zum 31. März des jeweiligen Förderjahres gestellt werden, sofern die Antragstellenden als Mitglied in einem baden-württembergischen Sportbund anerkannt und als gemeinnützige Organisation eingetragen sind. Die Förderung setzt eine enge Kooperation mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder voraus und verfolgt darüber hinaus jugendpflegerische Vorhaben der Sportjugend.

Gefördert werden unter anderem der Neubau, die Erweiterung, Sanierung und der Kauf von Sportanlagen, die Durchführung von Lehrgängen und Schulungsmaßnahmen sowie die Beschäftigung nebenberuflicher Trainer:innen und Vereinsmanager:innen. Ebenso zählen innovative Projekte mit sozialem Bezug und institutionelle Fördermaßnahmen im Bereich Sport zu den förderfähigen Ausgaben. Die genaue Höhe des Zuschusses orientiert sich an Art und Umfang des Vorhabens sowie an den jeweiligen Zweckbindungsfristen. Durch diese Richtlinien entsteht ein verlässlicher Rahmen, der nicht nur infrastrukturelle Investitionen unterstützt, sondern auch langfristig die Qualität der Sportangebote und das Engagement in den Vereinen stärkt.

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