Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuschüsse für den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung öffentlicher Sportstätten und die Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen in Thüringen. Anmeldungen müssen jährlich bis zum 01.07. beim zuständigen Landkreis bzw. Landessportbund erfolgen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten inklusive Spitzensportstätten sowie Förderung von Sportstättenentwicklungsplanungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der kommunalen Sportinfrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten
- Modernisierung und Sanierung
- Sportstättenentwicklungsplanungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gewerbsmäßig betriebene Sportstätten
- Maßnahmen vor Bewilligungsbescheid begonnen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Juristische Personen mit kommunaler Beteiligung (>50%)
- Als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen
- Sonstige freie Träger
- Landkreise und kreisfreie Städte (für Planungen)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anmeldeformular
- Nachweis des sportfachlichen Bedarfs (z.B. Sportstättenentwicklungsplan)
- Kostenschätzung nach DIN 276
- Nachweis der Barrierefreiheit
- Vertragsnachweis (Grundbuchauszug, Erbbaurechtsvertrag oder langfristiger Nutzungsvertrag)
Beschreibung
Im Freistaat Thüringen werden im Themenfeld Sport, Infrastruktur und Städtebau kommunale und gemeinnützige Träger:innen mit einem Zuschuss in Höhe von 60 bis 100 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt, um bedarfs- und DIN-gerechte Sportstätten – einschließlich Spitzensportstätten – zu errichten, umzubauen, zu modernisieren oder zu sanieren. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung (> 50 %), als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen sowie sonstige freie Träger:innen; Sportstättenentwicklungsplanungen können Landkreise und kreisfreie Städte beantragen. Pro Projekt sind Zuschüsse von bis zu 50.000 € möglich. Eine zentrale Bedingung ist unter anderem der Nachweis eines sportfachlichen Bedarfs, die Einhaltung gesetzlicher Planungsgrundsätze sowie von DIN- und Europa-Normen und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.
Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 01.07. beim zuständigen Landkreis oder über den Landessportbund Thüringen als erste Stufe des zweistufigen Verfahrens: Nach positiver Begutachtung folgt die Einladung zur Vollbeantragung beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Förderfähige Ausgaben umfassen Neu-, Aus- und Umbau sowie Modernisierung und Sanierung öffentlicher Sportanlagen sowie die Erstellung externer Sportstättenentwicklungsplanungen. Nicht förderfähig sind gewerbsmäßig betriebene Sportstätten oder Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid begonnen wurden. Zur Einreichung gehören unter anderem das ausgefüllte Anmeldeformular, ein Nachweis des sportfachlichen Bedarfs, eine Kostenschätzung nach DIN 276, ein Barrierefreiheitsnachweis sowie ein Grundbuchauszug oder langfristiger Nutzungsvertrag.
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