Förderung des Stiftungsfonds Heilwig – Palliative Care für Menschen mit Behinderung
Der Stiftungsfonds Heilwig fördert die Implementierung und den Ausbau der Palliative Care für Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land durch Netzwerkarbeit, Aus- und Weiterbildung, Supervision, Ethikberatung und komplementärmedizinische Maßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Stiftungsfonds Heilwig setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung, insbesondere mit geistiger Behinderung, am Lebensende eine würdevolle, schmerzfreie und qualifizierte palliative Begleitung in ihrem vertrauten Umfeld erhalten. Ziel ist es, die Strukturen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu stärken, Mitarbeitende und Hospizbegleiter*innen fortzubilden sowie Netzwerke aus Hospiz- und Palliative-Care-Anbietern aufzubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Netzwerkarbeit
- Fort- und Weiterbildung
- Supervision und Coaching
- Ethikberatung
- Komplementärmedizinische Maßnahmen
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Einrichtungen im Landkreis Traunstein oder Berchtesgadener Land
- Projekt zur Implementierung oder zum Ausbau von Palliative Care für Menschen mit Behinderung
Beschreibung
Der Stiftungsfonds Heilwig fördert flächendeckend die Implementierung und den Ausbau von Palliative Care für Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Ausgerichtet auf ein würdevolles und schmerzfreies Lebensende im vertrauten Umfeld, setzt der Fonds auf den Ausbau bestehender Strukturen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Im Fokus stehen dabei die Qualifizierung von Mitarbeitenden und Hospizbegleiter:innen, der Aufbau und die Pflege von regionalen Netzwerken mit Hospiz- und Palliative-Care-Anbieter:innen sowie ergänzende komplementärmedizinische Maßnahmen. Ergänzend werden Supervision, Coaching und Ethikberatung gefördert, um eine fachlich fundierte und menschlich einfühlsame Begleitung zu gewährleisten. Durch fortlaufende Fördermöglichkeiten entsteht Raum für nachhaltige Projekte und die kontinuierliche Weiterentwicklung palliativer Angebote für Menschen mit geistiger und sonstiger Behinderung.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit in den genannten Landkreisen, die Projekte zur Implementierung oder zum Ausbau von Palliative Care vorlegen. Als förderfähige Ausgaben gelten Netzwerkarbeit, Fort- und Weiterbildung, Supervision und Coaching, Ethikberatung, Initiativen zur häuslichen Behindertenversorgung sowie komplementärmedizinische Maßnahmen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Einrichtungen und Vereine flexibel auf Bedarfe vor Ort reagieren können. Ziel des Stiftungsfonds Heilwig ist es, die Versorgungssicherheit am Lebensende zu stärken und Menschen mit Behinderung eine professionelle, empathische und interdisziplinäre Begleitung zu ermöglichen, die ihre Würde bis zum letzten Augenblick bewahrt.
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