Zuschuss

Förderung des Tierschutzes im Land Salzburg

Förderung von Tierschutzprojekten, Tierheimen, Tagungen, Zeitschriften, Katzenkastrationen und Ausstellungen im Land Salzburg. Anträge ab 01.01.2020 bis auf Weiteres möglich.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Tierschutzprojekten, Tierheimen, Tagungen im Bereich Tierschutz, Herausgabe von Tierschutzzeitschriften, Katzenkastration von Fundkatzen sowie Präsentation und Ausstellung von Tieren im Land Salzburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten für Tierschutzprojekte
  • Betriebskosten von Tierheimen
  • Kosten für Tagungen im Bereich Tierschutz
  • Kosten für Herausgabe von Tierschutzzeitschriften
  • Kosten für Katzenkastrationen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Förderansuchens mit den erforderlichen Unterlagen
  • Bei Katzenkastration halbwilde bzw. wilde, nicht eindeutig zuordenbare Katzen
  • Selbstbehalt von € 34 pro Katze
  • Kastration aller Katzen der Population
  • Nach der Kastration Wiederfreilassung der Katzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen
  2. Projektbeschreibung
  3. Zahlungsunterlagen (falls erforderlich)
  4. Katzenkastrationsgutscheine vom Tierarzt

Beschreibung

Die Förderinitiative im Land Salzburg unterstützt gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie freiberufliche Tierärzt:innen bei Projekten, die dem Schutz, dem Wohlbefinden und der artgerechten Versorgung von Tieren dienen. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden etwa Tierheime in ihrer täglichen Arbeit gestärkt, Tagungen zu aktuellen Tierschutzthemen gefördert sowie die Herausgabe praxisnaher Tierschutzzeitschriften und die Präsentation von Tieren auf Ausstellungen finanziell unterfüttert. Darüber hinaus können unkompliziert Kastrationen halbwilder Fundkatzen beantragt werden, um Populationen nachhaltig zu regulieren. Dabei ist ein Eigenanteil von 34 Euro pro Katze vorgesehen, und alle Tiere einer Population müssen behandelt werden, bevor sie am ursprünglichen Fangort wieder freigelassen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an Antragstellende oder beteiligte Tierärzt:innen.

Seit dem 01.01.2020 können Förderanträge laufend eingereicht werden. Voraussetzung ist ein formgerechtes Ansuchen mit Projektbeschreibung, Zahlungsnachweisen und gegebenenfalls tierärztlichen Kastrationsgutscheinen. Ziel der Maßnahme ist es, neue Tierschutzprojekte zu initiieren, bestehende Einrichtungen nachhaltig zu stabilisieren und den fachlichen Austausch durch Tagungen und Veröffentlichungen zu fördern. Vereine und Initiativen in Salzburg erhalten so eine wertvolle Gelegenheit, bewährte Konzepte weiterzuentwickeln, das öffentliche Bewusstsein für Tierwohl zu schärfen und langfristig zum regionalen Klimaschutz und einer energieeffizienten Betriebsführung beizutragen. Antragsfristen bestehen nicht; ein fristgerechter Verwendungsnachweis ist jedoch erforderlich.

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