Förderung des Tierschutzes (Stiftung Tierschutzverein Deggendorf)
Die Stiftung Tierschutzverein Deggendorf fördert den Tierschutz im Landkreis Deggendorf und der näheren Umgebung durch finanzielle Ausschüttungen an Tierschutz-Einrichtungen und in Einzelfällen an Privatpersonen für tierschutzrelevante Projekte und zur Sicherung des Verbleibs von Tieren in Not.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Tierschutzes im Landkreis Deggendorf und der näheren Umgebung. Dabei werden Schwerpunkte gesetzt auf die finanzielle Unterstützung des Tierheims Plattling, des Tierschutzvereins Deggendorf, der Katzenhilfe Deggendorf sowie auf Einzelprojekte und Notfälle privater Tierhalter.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit oder Projekt im Bereich Tierschutz im Landkreis Deggendorf oder näherer Umgebung
- Bei Privatpersonen: Nachweis einer Notlage und Sicherungsbedarf für den Verbleib der Tiere
Beschreibung
Die Förderung des Tierschutzes durch die Stiftung Tierschutzverein Deggendorf richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen im Landkreis Deggendorf sowie der näheren Umgebung. In fortlaufenden Ausschüttungen werden tierschutzrelevante Projekte, Energieeffizienzvorhaben und Notfallhilfen unterstützt. Schwerpunkte liegen auf der finanziellen Förderung etablierter Einrichtungen wie dem Tierheim Plattling, dem Tierschutzverein Deggendorf und der Katzenhilfe Deggendorf. Zusätzlich bietet die Stiftung bedarfsorientierte Zuschüsse, um den Verbleib von Tieren bei Tierhalter:innen in akuter Notlage zu sichern und das Tierwohl nachhaltig zu stärken.
Interessierte Antragsteller:innen müssen eine Tätigkeit oder ein Projekt im Bereich Tierschutz im definierten Fördergebiet nachweisen; Privatpersonen weisen zusätzlich die Notlage und den Sicherungsbedarf ihrer Tiere nach. Die Bewilligung erfolgt als einmaliger Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung. Durch eine unkomplizierte Antragstellung ohne Fristen können Zuwendungen jederzeit beantragt werden. Die Vergabe unterliegt strengen Kontrollen der Regierung von Niederbayern sowie regelmäßigen Prüfungen durch Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfer. Damit gewährleistet die Stiftung eine transparente Mittelverwendung und max-imale Wirkung zugunsten der Tiergesundheit und Umweltverträglichkeit.
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