Förderung des Tierschutzes
Das Förderprogramm "Förderung des Tierschutzes" unterstützt Projekte zum Schutz und Wohlbefinden von Tieren in der Steiermark. Anträge können seit 23.08.2013 jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren, die Förderung tierfreundlicher Haltungssysteme, des wissenschaftlichen Tierschutzes sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steiermarkbezug
- Inhaltlicher Bezug zu Tierschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen-Formular
- Verwendungsnachweis
- ZVR-Eintrag (bei Vereinen)
Beschreibung
Das Programm richtet sich an natürliche und juristische Personen, gemeinnützige Organisationen sowie Vereine und öffentliche Einrichtungen in der Steiermark, die sich für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren engagieren. Mit fortlaufender Einreichungsmöglichkeit seit dem 23. August 2013 werden Projekte gefördert, die sowohl klassische Tierschutzmaßnahmen als auch innovative Ansätze aus den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz verbinden. Ziel ist die Etablierung tierfreundlicher Haltungssysteme, die Unterstützung wissenschaftlicher Forschung im Tierschutz sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung – insbesondere der Jugend – für artgerechte Tierhaltung. Pro Vorhaben können bis zu € 100.000 als Zuschuss vergeben werden.
Interessierte Förderungswerbende müssen einen landesweiten Steiermarkbezug sowie einen fachlichen Schwerpunkt im Tierschutz nachweisen. Zu den formalen Voraussetzungen zählen ein vollständig ausgefülltes Förderansuchen-Formular, der Verwendungsnachweis sowie bei Vereinen ein aktueller ZVR-Eintrag. Die Unterstützung zielt darauf ab, nachhaltige, fachlich fundierte und nachvollziehbare Maßnahmen umzusetzen, die den Tierschutz langfristig stärken. Durch die Kombination mit Klima- und Energieeffizienz-Aspekten werden Synergien geschaffen, die den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen ebenso fördern wie die Rechte von Tieren als Mitgeschöpfe. Anträge können jederzeit und ohne Fristende eingebracht werden.
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