Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
Zuschuss für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Sachsen zur Förderung von Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen für eine ressourceneffiziente und emissionsarme Kreislaufwirtschaft. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen durch Zuschüsse für investive und nicht-investive Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für kreislaufwirtschaftliche Produktionsverfahren
- Kosten für Digitalisierung und Prozessoptimierung
- Kosten zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
- Kosten für nicht-investive Maßnahmen (Sensibilisierung, Evaluierung)
- Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Forschung und Entwicklung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort: Sachsen
- Beitrag investiver Vorhaben zur Ressourceneffizienzsteigerung
- Weitere Voraussetzungen gemäß Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und JTF-Verordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung und -begründung
- Detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen
- Angebote
- Gesellschaftsvertrag/Satzung
- Registerauszug oder Gewerbeanmeldung
- Personalausweiskopie
- Anzeige von Zeichnungsbefugten
- Geschäftsplan
- Baupläne und Grundbuchauszug bzw. Miet-/Pachtvertrag
- Erforderliche Konzessionen/Genehmigungen
Beschreibung
In Sachsen unterstützt ein durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft kofinanzierter Zuschuss den Einstieg in eine ressourceneffiziente und emissionsarme Kreislaufwirtschaft. Begünstigt sind KMU, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Mit Förderquoten von 10 % bis 70 % können investive Vorhaben zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren, zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung oder zur Einführung digitaler Prozessoptimierungen gefördert werden. Ergänzend lassen sich nicht-investive Maßnahmen wie Sensibilisierungs-, Evaluierungs- und Qualifizierungsformate realisieren. Anträge werden fortlaufend im Windhundprinzip bis zur Erschöpfung der Mittel entgegengenommen.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Investitionsort in Sachsen sowie der nachweisliche Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz gemäß Förderrichtlinie. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Für einen vollständigen Förderantrag sind neben der Projektbeschreibung und Kostenschätzung auch Gesellschaftsvertrag/Satzung, Registerauszug oder Gewerbeanmeldung, Personalausweiskopie, Nachweis der Zeichnungsbefugnis, Angebote sowie gegebenenfalls Bau- und Genehmigungsunterlagen einzureichen. Nach positiver Entscheidung muss der Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens über das Online-Portal erbracht werden. Zuständig für Beratung und Abwicklung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), über deren Förderportal sämtliche Einreichungen erfolgen.