Zuschuss

Förderung durch die Damm | Rumpf | Hering Stiftung Kinderhilfe

Unterstützung sozialer Projekte zur Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Sachsen; Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: 10.000 € pro Antrag
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, eine bessere Zukunft benachteiligter Kinder zu gestalten, indem sie soziale Projekte durch finanzielle und betreuerische Unterstützung fördert, darunter Maßnahmen wie die Einrichtung von Nachmittagsbetreuungsstätten und direkte finanzielle Hilfen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliche Antragstellung
  • Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse
  • Ausführliche Projektbeschreibung mit geplanter Laufzeit und Angaben zu den beteiligten Kindern und Jugendlichen
  • Umfassende Kostenplanung mit Auflistung aller Finanzierungsquellen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenplan
  4. Nachweise der Bedürftigkeit

Bewertungskriterien

  • Nachvollziehbarkeit der Projektbeschreibung
  • Vollständigkeit der Kostenplanung
  • Öffentlichkeitswirkung des Projekts

Beschreibung

Die Damm | Rumpf | Hering Stiftung Kinderhilfe setzt sich in Sachsen dafür ein, sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Mit dem Fokus auf Projekte in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales gewährt die Stiftung als gemeinnützige Organisation finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 10.000 € pro Antrag. Dabei werden Projekte unterstützt, die eine nachhaltige Integration in das soziale Gemeinschaftsbild fördern. Das Förderungskonzept umfasst sowohl die Einrichtung von Nachmittagsbetreuungsstätten als auch direkte finanzielle Hilfen, um individuelle Bedarfe passgenau abzudecken. Diese Initiative wird kontinuierlich angeboten, wobei Anträge fortlaufend schriftlich entgegengenommen werden.

Die Antragsunterlagen müssen eine detaillierte Projektbeschreibung enthalten, in der unter anderem der geplante Zeitraum, die Anzahl der beteiligten Kinder und Jugendlichen sowie der voraussichtliche Einzelbedarf deutlich hervorgehoben werden. Eine vollständige Kostenplanung, die sämtliche Finanzierungsquellen aufführt, stellt ein weiteres zentrales Element dar. Die Stiftung legt großen Wert darauf, dass alle eingereichten Projekte die Voraussetzungen hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Öffentlichkeitswirkung erfüllen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Antragsteller:innen ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und, falls vorhanden, E-Mail-Adresse angeben. Dies gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit im weiteren Auswahlprozess.

Die Förderung steht ausschließlich gemeinnützigen Organisationen offen, die sich bereits im Bereich der sozialen Arbeit engagieren, und richtet sich explizit an Projekte, die jungen Menschen in prekären Lebenslagen Unterstützung bieten. Der schriftliche Antrag bildet die Basis für die Bewertung, die anhand der Vollständigkeit der Projektbeschreibung, der Kostenplanung und der potenziellen Öffentlichkeitswirkung erfolgt. Durch die gezielte Förderung von Einzelprojekten, die innerhalb eines vorab definierten Zeitrahmens umgesetzt werden, wird spätestens der Grundsatz der Endlichkeit unterstrichen. Die Stiftung verfolgt dabei explizit keine institutionelle Förderung, sondern konzentriert sich auf punktuelle Maßnahmen, die direkt benachteiligten Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Dieses Förderprogramm lädt interessierte Organisationen ein, aktiv zur positiven Entwicklung der sozial schwächeren Gruppen in Sachsen beizutragen.

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