Zuschuss

Förderung durch die G. und I. Leifheit-Stiftung

Die G. und I. Leifheit Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Projekte v. a. in Nassau und Umgebung in den Bereichen Altenhilfe, Wissenschaft & Forschung, Erziehung & Bildung, Kunst, Kultur, Sport und medizinische Forschung. Anträge können jederzeit mithilfe des Formulars gestellt und postalisch eingereicht werden.

Soziales Bildung Wissenschaft Kultur Gesundheit Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung, Erziehung und Bildung, Kunst, Kultur, Sport sowie medizinische Forschung. Gefördert werden vorrangig Maßnahmen in Nassau und Umgebung; auf Antrag sind auch Projekte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland möglich.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit
  • Angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers
  • Realisierung der Maßnahme in Deutschland
  • Glaubhafte Darstellung der Gesamtkosten und Finanzierung im Antrag
  • Verpflichtung zur Abrechnung der Projektkosten und -einnahmen nach Abschluss

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Datenschutzerklärung
  3. Beschreibung der Maßnahme (max. 2 Seiten)
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Gemeinnützigkeitsnachweis
  6. Informationen über den Antragsteller
  7. Nachweis der Vertretungsberechtigung

Beschreibung

Die G. und I. Leifheit-Stiftung unterstützt gemeinnützige und mildtätige Projekte in Rheinland-Pfalz mit Schwerpunkt auf Nassau und Umgebung sowie, auf Antrag, in der gesamten Bundesrepublik. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Altenhilfe, Wissenschaft & Innovation, Erziehung & Bildung, Kunst & Kultur, Sport und medizinische Forschung. Dabei können sowohl gemeinnützige Körperschaften und Bildungseinrichtungen als auch natürliche Personen Fördermittel in Form von Zuschüssen beantragen. Voraussetzung für eine positive Zuwendung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit, eine angemessene Eigenbeteiligung, die Realisierung der Maßnahme in Deutschland sowie eine transparente Darstellung der Gesamtkosten und Finanzierung im Antrag. Nach Projektabschluss sind die Kosten und Einnahmen abschließend mit der Stiftung abzurechnen.

Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden nach Höhe der beantragten Fördersumme zeitnah vom Stiftungsvorstand entschieden. Für eine Bewerbung ist das offizielle Antragsformular zusammen mit einer Datenschutzerklärung, einer Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal zwei Seiten), einem Kosten- und Finanzierungsplan, dem Gemeinnützigkeitsnachweis, Informationen über den Antragstellenden sowie dem Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlich. Alle Unterlagen stehen zum Herunterladen auf der Website der Stiftung bereit und müssen postalisch an den Sitz der G. und I. Leifheit-Stiftung in Nassau eingereicht werden. Mit ihrem Engagement fördert die Stiftung nachhaltig das soziale Miteinander, die wissenschaftliche Forschung und die kulturelle Vielfalt in der Region.

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