Zuschuss

Förderung durch die Stiftung der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden

Förderung kultureller, gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Gemeinde Nümbrecht und der Stadt Wiehl. Anträge können online oder per Post eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, mittels der Stiftung Mittel für steuerbegünstigte Projekte bereitzustellen, die kulturelle, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Raum Nümbrecht und Wiehl unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Satzungskopie
  • Vereinsregisterauszug
  • Freistellungsbescheid

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Satzungskopie
  2. Vereinsregisterauszug
  3. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Stiftung der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden fördert seit Jahren vielfältige Projekte, die kulturelle, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke voranbringen. Unter Berücksichtigung steuerbegünstigter Vorhaben stellt die Stiftung gezielt finanzielle Zuschüsse bereit, um Initiativen in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales sowie Bauten und Denkmalschutz nachhaltig zu unterstützen. Dabei richtet sich das Förderangebot an gemeinnützige Organisationen, Vereine und kirchliche Einrichtungen, die in den Regionen Nümbrecht und Wiehl Projekte umsetzen. Die Förderung umfasst unter anderem Maßnahmen im Gesundheitswesen, in der Jugend- und Altenhilfe sowie im Bildungssektor und der sozialen Unterstützung. Anträge können sowohl online als auch per Post eingereicht werden. Neben dem Förderantrag müssen Nachweise wie eine Satzungskopie, ein Vereinsregisterauszug und ein aktueller Freistellungsbescheid vorgelegt werden.

Die Stiftung verfolgt das Ziel, mit den bereitgestellten Mitteln steuerbegünstigte Projekte zu realisieren, die zur Bewahrung und Förderung kultureller Werte und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Projekte, die sich beispielsweise durch innovative Ansätze im Kulturbereich, durch den Erhalt von historischen Bauwerken oder durch die Förderung von Bildungsmaßnahmen auszeichnen, werden besonders berücksichtigt. Die festgelegten Bewerbungsfristen zum 31. März und 30. September jeden Jahres ermöglichen eine kontinuierliche Einreichung von Förderanträgen. Die Initiative steht ausschließlich gemeinnützigen Organisationen offen und trägt damit zu einer nachhaltigen Entwicklung der regionalen Infrastruktur und des kulturellen Lebens bei. Durch die Förderung werden nicht nur die kulturellen und historischen Schätze der Region geschützt, sondern auch soziale Projekte unterstützt, deren positive Wirkung im öffentlichen Raum spürbar ist. Die Stiftung zeigt so ihr Engagement für eine inklusive, zukunftsorientierte und gesellschaftlich relevante Entwicklung in der Gemeinde.

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