Zuschuss

Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport sowie Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 500,00 - 2.500,00 Euro
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport sowie Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland, um herausragende Leistungen und Initiativen zu fördern.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • laufende Personalkosten
  • laufende Sachkosten
  • Bauunterhaltung (außer Denkmalpflege)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Wohnsitz oder Geschäftssitz im Landkreis Märkisch-Oderland
  • Vorhandensein von Eigenmitteln

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. aktuelle Bescheinigung der Steuerfreistellung wegen Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland unterstützt seit 1999 gemeinnützige Vorhaben im Landkreis Märkisch-Oderland. Ihr Engagement erstreckt sich über vielfältige Bereiche wie Kunst, Kultur, Sport und die Förderung von Kinder- und Jugendprojekten. Mit der gezielten Förderung sollen herausragende Leistungen und innovative Projekte in der Region gestärkt sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten weiterentwickelt werden. Dabei liegt das besondere Augenmerk der Förderung auf nachhaltigen Konzepten, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und vielfältige Teilhabe ermöglichen. Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die sowohl mit etablierten als auch neu initiativen Projekten den Anliegen der Stiftung Rechnung tragen.

Im Rahmen des Zuschusssystems wird eine Fördersumme zwischen 500,00 und 2.500,00 Euro bereitgestellt, um Projekte in den genannten Bereichen bestmöglich zu unterstützen. Förderungswürdig sind Projekte, bei denen die Nachweise der Gemeinnützigkeit vorliegen, der Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Märkisch-Oderland besteht und eigene finanzielle Mittel eingebracht werden. Antragsteller:innen können ihre Ideen mittels eines strukturierten Bewerbungsprozesses einreichen, der eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine aktuelle Bescheinigung der Steuerfreistellung beinhaltet. Nicht förderfähig sind dagegen laufende Personalkosten, Sachkosten sowie Ausgaben im Bereich der Bauunterhaltung, ausgenommen Maßnahmen der Denkmalpflege.

Die Antragstellung erfolgt fristgerecht, wobei zwei separate Termine vorgesehen sind: bis spätestens 31. März 2025 für die Frühjahrssitzung und bis zum 31. August 2025 für die Herbstsitzung. Das Kuratorium der Stiftung prüft eingereichte Projekte anhand ihrer Übereinstimmung mit den Stiftungszielen und entscheidet über die Genehmigung der Fördermittel. Die Förderung wird ausschließlich projektbezogen gewährt, wobei Vorhaben, die vor der Kuratoriumssitzung begonnen wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Mit diesem klar strukturierten Verfahren möchte die Stiftung sicherstellen, dass innovative und nachhaltige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport sowie Kinder- und Jugendförderung umfassend unterstützt werden und so einen positiven Impuls für die Entwicklung der gesamten Region liefern.

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