Zuschuss

Förderung durch die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin

Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin fördert soziale, karitative, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Projekte in Berlin durch Zuwendungen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung verwaltet und verteilt ihre Mittel zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte. Sie fördert ausschließlich Vorhaben, die sozialen, karitativen, dem Umweltschutz dienlichen, kulturellen, staatsbürgerlichen, jugendfördernden und sportlichen Bereichen zugeordnet werden und damit einen positiven Einfluss auf das öffentliche Leben in Berlin haben.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss sozial, karitativ, kulturell, staatsbürgerlich oder umweltschutzorientiert sein
  • Antragsteller muss Berliner Einrichtung oder Projekt in Berlin sein
  • Antragsteller muss juristische Person (Ausnahme im kulturellen Bereich)
  • Projekt muss zukunftsorientiert und noch nicht begonnen sein
  • Projekt muss gemeinnützig sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag in Papierform

Bewertungskriterien

  • Sozialer/karitativer/kultureller Nutzen
  • Übereinstimmung mit Berliner Interessen
  • Zukunftsorientierung
  • Gemeinnützigkeit des Projekts

Beschreibung

Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin fördert seit ihrer Gründung im Jahr 1974 zahlreiche gemeinnützige Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zum öffentlichen Leben in Berlin leisten. Mit einer Förderstrategie, die soziale, karitative, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Projekte umfasst, richtet sich diese Zuwendungsinitiative an Berliner Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und – im kulturellen Bereich – auch an natürliche Personen. Die Förderung basiert auf dem Prinzip, zukunftsorientierte Projekte zu unterstützen, die einen messbaren positiven Einfluss auf das Leben in der Hauptstadt haben. Dabei werden sowohl einzelne abgegrenzte Vorhaben als auch institutionelle Projekte, die durch die Deckung verschiedener Ausgabenbereiche getragen werden, in Form von zweckgebundenen Zuschüssen gewährt.

Die Förderschwerpunkte konzentrieren sich auf Themen wie Soziales, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz, sowie Kultur und Medien. Projekte, die unter diese Bereiche fallen, sollen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen und gleichzeitig das Potenzial für innovative Entwicklungen in der Stadt Berlin fördern. Durch die Unterstützung von Vorhaben, die speziell darauf ausgerichtet sind, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um das kulturelle und soziale Gefüge Berlins nachhaltig zu verbessern. Dabei werden auch sportliche Projekte berücksichtigt, die das sportliche Engagement und die Bewegungsförderung in der Region unterstützen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem muss das Projekt noch nicht begonnen haben und als gemeinnützig anerkannt sein. Zudem ist es erforderlich, dass das Vorhaben sozial, karitativ, kulturell, staatsbürgerlich oder umweltschutzorientiert ist und einen klaren Bezug zum öffentlichen Interesse Berlins herstellt. Antragsteller:innen, die als juristische Person auftreten – mit der Ausnahme natürlicher Personen im kulturellen Bereich – haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag in Papierform einzureichen. Dieser sollte idealerweise ca. neun Monate vor Projektbeginn vorliegen, sodass die Bewertungskriterien wie der gesellschaftliche Nutzen, die Übereinstimmung mit den Berliner Interessen und die zukunftsorientierte Ausrichtung des Projekts umfassend bewertet werden können.

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