Förderung einer Bildungsprämie Abwärmeberatung
Förderung der Teilnahme an zertifizierten Fortbildungslehrgängen im Bereich Abwärmeberatung in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 500 € pro Fortbildungstag (mind. 8 UE), maximal 50 % der Ausgaben, Höchstbetrag 2.500 €. Anträge möglich bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Teilnahme an zertifizierten Fortbildungslehrgängen im Bereich Abwärmeberatung, um Fachkräfte zu befähigen, selbständig Abwärmeberatungen durchzuführen.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren für Fortbildungslehrgänge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme an zertifizierten Fortbildungslehrgängen im Bereich Abwärmeberatung
- Lehrgangsumfang mindestens 16 Unterrichtseinheiten in Präsenz
- Lehrgang befähigt zur selbständigen Durchführung von Abwärmeberatungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschäftigungsnachweis
- Lehrgangsbeschreibung und Anbieterinformationen
- Rechnung
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme
Bewertungskriterien
- Zertifizierung des Lehrgangs
- Nachweis über Mindestumfang (16 UE)
- Teilnahme- und Leistungsnachweis
Beschreibung
Die Bildungsprämie Abwärmeberatung in Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche sowie gemeinnützige Einrichtungen und Bildungsträger bei der Qualifizierung technischer Fachkräfte und Beratender, um industrielle Abwärmepotenziale eigenständig zu erfassen und effizient zu nutzen. Gefördert wird die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungslehrgängen im Bereich Abwärmeberatung mit einem Zuschuss von bis zu 500 € pro Fortbildungstag (mindestens acht Unterrichtseinheiten), bis zu 50 % der Ausgaben und maximal 2.500 €. Voraussetzung ist ein Präsenzlehrgang mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten, der zur selbstständigen Durchführung von Abwärmeberatungen befähigt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen sowie Bildungseinrichtungen mit Sitz in NRW. Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt; Anträge können bis zum 30. Juni 2027 digital über das Förderportal eingereicht werden.
Für die Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Online-Formular ein Beschäftigungsnachweis, die Lehrgangsbeschreibung mit Anbieterinformationen, die Teilnahmegebührenrechnung sowie ein Leistungsnachweis vorzulegen. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft eingegangene Anträge und erteilt mit dem Zuwendungsbescheid zugleich den Auszahlungsantrag. Nach erfolgreicher Fortbildung ist der Verwendungsnachweis zur Auszahlung einzureichen. Mit dieser Maßnahme leistet das Land Nordrhein-Westfalen einen Beitrag zur Stärkung der Fachkompetenz im Klimaschutz und zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, indem es Fachkräfte für die erfolgreiche Umsetzung von Abwärmekonzepten qualifiziert.
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