Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Richtlinie AUKM)
Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe in Bremen, Hamburg und Niedersachsen zur nachhaltigen und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen, u. a. Extensivierung, Ökologischer Landbau, Moor-Einstau, Feldvogelinseln und Heckenanlage.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung einer nachhaltigen, umwelt-, klima- und naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen zur Erhaltung der Landschaft, zum Gewässerschutz, Klima- und Moorschutz sowie Biodiversitätsschutz.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftliche Tätigkeit in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen
- Selbstbewirtschaftung des Betriebs
- Einhaltung der EU-Konditionalität und nationaler Vorgaben
- Verpflichtung zur Maßnahme für mindestens 5 Jahre (bzw. 7 Jahre bei Dauergrünlandumwandlung und Hecken)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular ANDI
- Zertifikate für gebietsspezifisches Saatgut
- Nachweise zur Saatgutmischung
- Stauprotokoll bei Moor-Einstau
- Förderspezifische Aufzeichnungen
Bewertungskriterien
- Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie
- Umweltwirkung und Naturschutzwirkung
- Umsetzung in Naturschutzkulissen
- Langjährige Teilnahme an AUKM
- Innovationsgehalt der Maßnahme
Beschreibung
Mit der Richtlinie AUKM unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit Bremen und Hamburg landwirtschaftliche Unternehmen bei der nachhaltigen, umwelt-, klima- und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen. Als Zuschuss aus ELER-Mitteln stehen Förderbeträge für Maßnahmen wie Extensivierung, Einführung ökologischer Anbauverfahren, Moor-Einstau, Anlage von Feldvogelinseln, strukturreiche Blüh- und Schutzstreifen sowie Heckenanlagen bereit. Teilnehmende Unternehmen jeder Rechtsform in den drei Nord-Bundesländern können über das elektronische Antragsverfahren ANDI finanzielle Zuschüsse erhalten. Ziel ist neben dem Erhalt der Landschaft und dem Gewässerschutz vor allem der Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie, zur Klima- und Moorsicherung sowie zur Stärkung der Artenvielfalt auf den Feldern und Wiesen.
Beteiligte Betriebe verpflichten sich zur Selbstbewirtschaftung ihrer Flächen und zur Einhaltung der EU-Konditionalität sowie nationaler Vorgaben für mindestens 5 Jahre (bzw. 7 Jahre bei Dauergrünlandumwandlung und Hecken). Zur Antragstellung sind u. a. das Antragsformular ANDI, Nachweise gebietsspezifischer Saatgutmischungen, Moor-Einstauprotokolle und förderspezifische Aufzeichnungen beizufügen. Die Förderwürdigkeit bemisst sich anhand regionaler Naturschutzkulissen, ihrer Umwelt- und Naturschutzwirkung sowie Innovationsgehalts der Maßnahme. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von festen, flächenbezogenen Pauschalsätzen pro Hektar und können so ihren Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz langfristig planen und realisieren.
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