Zuschuss

Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Richtlinie AUKM)

Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe in Bremen, Hamburg und Niedersachsen zur nachhaltigen und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen, u. a. Extensivierung, Ökologischer Landbau, Moor-Einstau, Feldvogelinseln und Heckenanlage.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Hamburg, Niedersachsen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung einer nachhaltigen, umwelt-, klima- und naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen zur Erhaltung der Landschaft, zum Gewässerschutz, Klima- und Moorschutz sowie Biodiversitätsschutz.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landwirtschaftliche Tätigkeit in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen
  • Selbstbewirtschaftung des Betriebs
  • Einhaltung der EU-Konditionalität und nationaler Vorgaben
  • Verpflichtung zur Maßnahme für mindestens 5 Jahre (bzw. 7 Jahre bei Dauergrünlandumwandlung und Hecken)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular ANDI
  2. Zertifikate für gebietsspezifisches Saatgut
  3. Nachweise zur Saatgutmischung
  4. Stauprotokoll bei Moor-Einstau
  5. Förderspezifische Aufzeichnungen

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie
  • Umweltwirkung und Naturschutzwirkung
  • Umsetzung in Naturschutzkulissen
  • Langjährige Teilnahme an AUKM
  • Innovationsgehalt der Maßnahme

Beschreibung

Mit der Richtlinie AUKM unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit Bremen und Hamburg landwirtschaftliche Unternehmen bei der nachhaltigen, umwelt-, klima- und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen. Als Zuschuss aus ELER-Mitteln stehen Förderbeträge für Maßnahmen wie Extensivierung, Einführung ökologischer Anbauverfahren, Moor-Einstau, Anlage von Feldvogelinseln, strukturreiche Blüh- und Schutzstreifen sowie Heckenanlagen bereit. Teilnehmende Unternehmen jeder Rechtsform in den drei Nord-Bundesländern können über das elektronische Antragsverfahren ANDI finanzielle Zuschüsse erhalten. Ziel ist neben dem Erhalt der Landschaft und dem Gewässerschutz vor allem der Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie, zur Klima- und Moorsicherung sowie zur Stärkung der Artenvielfalt auf den Feldern und Wiesen.

Beteiligte Betriebe verpflichten sich zur Selbstbewirtschaftung ihrer Flächen und zur Einhaltung der EU-Konditionalität sowie nationaler Vorgaben für mindestens 5 Jahre (bzw. 7 Jahre bei Dauergrünlandumwandlung und Hecken). Zur Antragstellung sind u. a. das Antragsformular ANDI, Nachweise gebietsspezifischer Saatgutmischungen, Moor-Einstauprotokolle und förderspezifische Aufzeichnungen beizufügen. Die Förderwürdigkeit bemisst sich anhand regionaler Naturschutzkulissen, ihrer Umwelt- und Naturschutzwirkung sowie Innovationsgehalts der Maßnahme. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von festen, flächenbezogenen Pauschalsätzen pro Hektar und können so ihren Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz langfristig planen und realisieren.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.