Förderung energieeffizienter und altersgerechter Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt MODERN)
Zinsgünstige Darlehen für altersgerechten Umbau und energieeffiziente Modernisierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. Förderbausteine für barrierereduzierendes Umbauen, energetische Sanierung und allgemeine Modernisierung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in altersgerechten Umbau, energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt durch zinsgünstige Darlehen aus dem landeseigenen "Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt".
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zum barrierereduzierenden und barrierefreien Umbau
- Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen
- Objekterwerb in Verbindung mit anderen Maßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ferien- und Wochenendhäuser
- Gebäude mit Heimcharakter (Alten-, Pflegeheime)
- Umschuldung und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Maßnahmen
- Photovoltaikanlagen
- Gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsvorhaben an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt
- Maßnahmen sind vor Baubeginn bei der Investitionsbank zu beantragen
- Mindestdarlehenshöhe EUR 10.000 je Programmteil
- Darlehen muss für barrierereduzierenden Umbau, energieeffizientes Sanieren oder allgemeine Modernisierung eingesetzt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- SEPA-Lastschriftmandat
- Erklärung der Hausbank
- Bestätigung „Altersgerecht Umbauen“
- Bestätigung „Energieeffizient Sanieren“
- Liste der förderfähigen Maßnahmen
- Verwendungsnachweis
- Baugenehmigung oder Erklärung der Genehmigungsfreiheit
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Energieeinsparpotenzial
- Zielgruppeneignung
Beschreibung
Förderprogramm „Sachsen-Anhalt MODERN“ ermöglicht zinsgünstige Darlehen für Investitionen in altersgerechte Umbauten und energieeffiziente Sanierungen an Wohngebäuden im Land Sachsen-Anhalt. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen können jeweils bis zu 50 000 € pro Wohneinheit und Programmbaustein beantragen, mindestens jedoch 10 000 € je Maßnahme. Die Finanzierung deckt 100 % der anrechenbaren Ausgaben ab – von barrierereduzierenden Maßnahmen über Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bis zu allgemeinen Modernisierungen. Objektkäufe sind im Rahmen der Modernisierung ebenfalls förderfähig, sofern mindestens vier Wohneinheiten bestehen und die Sanierungskosten die Erwerbskosten übersteigen. Anträge können jederzeit vor Baubeginn gestellt werden und werden durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus dem „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ bearbeitet.
Die Programmelemente richten sich an Bauherren und Vermieter, die Wohnraum selbst nutzen oder vermieten, und fördern gezielt Maßnahmen wie Rampen, Aufzugsinstallationen, neue Fenster, Wärmedämmung, Heizungserneuerung und den Ausbau energiesparender Gebäudetechnik. Voraussetzung ist die fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Unternehmen und der Nachweis der geplanten Maßnahmen vor der Bauausführung. Nicht förderfähig sind unter anderem Ferien- und Wochenendhäuser, Pflegeheime, Umschuldungen, Photovoltaikanlagen und gewerblich genutzte Flächen. Die Konditionen überzeugen mit festen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, eines tilgungsfreien Erstjahres und attraktiven Zinssätzen. Das Programm schließt Finanzierungslücken bei der Wohnraummodernisierung, steigert die Wohnqualität und leistet zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Barrierefreiheit.