Zuschuss

Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Zuschüsse für Anbieter von familienentlastenden Diensten in Baden-Württemberg zur Förderung von Personal- und Sachkosten. Anträge bis zum 15.03. des Förderjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis zu 24.000 € pro 100.000 Einwohner

Förderziel

Stärkung der Familiensituation und Förderung der selbstbestimmten gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung durch kurzzeitige Betreuungsdienste.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Angebot und Einzugsbereich müssen mit anderen Trägern und der Sozialplanung des zuständigen Stadt- oder Landkreises abgestimmt werden
  • Personelle Ausstattung und Qualifikation entsprechen den Anforderungen sozialer Dienstleistungen
  • Erhebung angemessener Entgelte in Form von Beiträgen
  • Schriftliche Versicherung der Nutzerinnen und Nutzer zur Inanspruchnahme von Pflegeversicherungs- oder Eingliederungshilfeleistungen
  • Einsatz eigener Mittel in angemessenem Umfang und Sicherstellung der kommunalen Mitfinanzierung

Beschreibung

Das Programm zur Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen dabei, kurzzeitige Betreuungsangebote für Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen zu realisieren. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Familiensituation sowie die Ermöglichung einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am Familienleben. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Einzelbetreuung, inklusive Gruppenangebote ab drei Personen und die Vermittlung geeigneter Betreuungsangebote durch Dritte. Die Landesförderung leistet Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten und bietet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung qualifizierter Betreuungsstrukturen.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Abstimmung des Leistungsangebots mit anderen Trägern und der Sozialplanung im zuständigen Stadt- oder Landkreis sowie die Gewährleistung fachgerechter personeller Ausstattung. Weiterhin sind angemessene Nutzerbeiträge, die Sicherung kommunaler Mitfinanzierungsanteile und der Nachweis über Versicherungsleistungen der Pflege- oder Eingliederungshilfe erforderlich. Die Fördersumme beträgt bis zu 24.000 € pro 100.000 Einwohner:innen. Anträge können bis spätestens zum 15. März des jeweiligen Förderjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, ein flächendeckendes Netz familienentlastender Betreuungsdienste aufzubauen und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen sowie ihren Angehörigen nachhaltig zu verbessern.

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