Förderung familienentlastender Dienste
Landesprogramm Baden-Württemberg zur Unterstützung von Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit Behinderung. Gefördert werden Personal- und Sachkosten pro 100.000 Einwohner mit bis zu 24.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt und Weiterentwicklung eines landesweiten, bedarfsgerechten Angebotes an Diensten zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit einer Behinderung, die alleine, mit Partner/in, in Familien, privaten Wohngemeinschaften oder im Ambulant Betreuten Wohnen leben.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis, dass Dienst nach Aufgabenzuschnitt und Einzugsbereich der Sozialplanung des zuständigen Stadt- bzw. Landkreises entspricht
- Angabe und Nachweis des kommunalen Mitfinanzierungsanteils
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis Einzugsbereich
- Nachweis kommunaler Mitfinanzierungsanteil
Beschreibung
Das Landesprogramm „Förderung familienentlastender Dienste“ in Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Träger dabei, bedarfsgerechte, landesweite Angebote zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit Behinderung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Gefördert werden sowohl Personalaufwendungen als auch Sachkosten mit einem Zuschuss von bis zu 24.000 € pro 100.000 Einwohner. Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie weitere gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die Dienste bereitstellen, welche Familien und alleinlebende Menschen mit Behinderung entlasten und dabei ambulante Betreuungsformen, private Wohngemeinschaften oder das Ambulant Betreute Wohnen berücksichtigen. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis, dass der Dienst dem Aufgabenzuschnitt und Einzugsbereich der Sozialplanung des zuständigen Stadt- beziehungsweise Landkreises entspricht, sowie ein Nachweis des kommunalen Mitfinanzierungsanteils.
Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, der Nachweis über den Einzugsbereich sowie die Bestätigung des kommunalen Mitfinanzierungsanteils beizufügen. Das Programm wird fortlaufend ausgeschrieben, sodass Projektvorhaben jederzeit eingereicht werden können. Ziel ist der nachhaltige Erhalt eines flächendeckenden Angebots an Familienentlastenden Diensten, das flexibel auf lokale Bedarfe reagiert und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige in physisch und psychisch herausfordernden Betreuungssituationen wirkungsvoll unterstützt. Die Förderung erfolgt gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für Hilfen von Menschen mit Behinderung und trägt dazu bei, Versorgungslücken zu schließen und langfristige Betreuungsstrukturen in der Region zu sichern.
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