Förderung familienrelevanter Projekte
Projektförderung für familienrelevante Maßnahmen in der Steiermark mit quartalsweiser Einreichung. Anträge jederzeit vor Projektbeginn möglich; Förderung unbefristet ohne Kosten für Antragstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Familien dabei zu unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen und Bildungsangebote zu schaffen. Gefördert werden Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten, die die strategischen Zielsetzungen der Fachabteilung Gesellschaft im Bereich Familie unterstützen und zu den übergeordneten und spezifischen Zielen der Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen des Landes Steiermark im Bereich Familie beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Projektbezogene Aufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Kosten ohne Projektbezug
- Bauliche Maßnahmen
- Interne Aus- und Weiterbildung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausrichtung am Wirkungsziel Familie
- Eigenleistung erforderlich
- Hauptwohnsitz oder Tätigkeit in der Steiermark
- Einreichung vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Gesamtkostenaufstellung
- Projektkonzept (bei >15.000 €)
- Nachweis Eigenleistung
Bewertungskriterien
- Beitrag zu Zielsetzungen Familie
- Beachtung der Förderungsgrundsätze
- fachliche Qualität
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Land Steiermark fördert familienrelevante Projekte in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugendliche, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie sowie Arbeit & Soziales mit unbefristet laufenden Zuschüssen. Ziel ist es, Rahmenbedingungen und Bildungsangebote zu schaffen, die Familien in ihrer Vielfalt und Eigenverantwortung stärken. Gefördert werden nicht gewinnorientierte Organisationen, Bildungseinrichtungen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen mit Tätigkeit oder Sitz in der Steiermark. Anträge sind jederzeit vor Projektbeginn möglich und werden quartalsweise in Vergaberunden behandelt. Die Antragstellung ist kostenfrei und erfolgt elektronisch beim Förderungsmanagement der A6 Fachabteilung Gesellschaft. Mit der Förderung sollen Vorhaben unterstützt werden, die zur Umsetzung der strategischen Zielsetzungen im Bereich Familie beitragen und gleichzeitig als Vorbild für eine gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Lebenskonzepte dienen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Ausrichtung am Wirkungsziel Familie, die Verpflichtung zu einer Eigenleistung sowie der Nachweis eines Hauptwohnsitzes oder einer Tätigkeit in der Steiermark. Einreichungen müssen vollständig und vor Projektbeginn erfolgen. Als förderfähige Ausgaben gelten Personalkosten, Sachkosten und projektbezogene Aufwendungen; nicht gefördert werden laufende Kosten ohne Projektbezug, bauliche Maßnahmen und interne Aus- und Weiterbildung. Bewertet werden insbesondere der Beitrag zu den Zielsetzungen Familie, die Beachtung der Förderungsgrundsätze, fachliche Qualität und Nachhaltigkeitsaspekte. Für Projekte mit einem Finanzbedarf über 15 000 Euro ist ein ausführliches Konzept beizulegen. Die Entscheidung über Anträge wird schriftlich mitgeteilt, und nach Abschluss des Vorhabens sind Verwendungsnachweise sowie Tätigkeitsberichte einzureichen. Durch diese transparente und zielgerichtete Förderung werden familienfreundliche Initiativen in der Steiermark nachhaltig gestärkt.