Förderung flexible mobile Kinderbetreuung
Das Land Kärnten fördert auf Antrag des Kärntner Hilfswerks flexible mobile Kinderbetreuung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Bereitstellung flexibler mobiler Kinderbetreuung in Kärnten durch das Kärntner Hilfswerk im Auftrag des Landes Kärnten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderung nur auf Antrag des Kärntner Hilfswerks laut vertraglicher Vereinbarung
Beschreibung
Förderung flexibler mobiler Kinderbetreuung in Kärnten
Das Land Kärnten stellt im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kärntner Hilfswerk Zuschüsse zur Bereitstellung flexibler mobiler Kinderbetreuung bereit. Ziel dieser Initiative ist es, Familien in ganz Kärnten eine bedarfsgerechte und ortsunabhängige Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Durch die Förderung flexibler mobiler Kinderbetreuer:innen wird auf vielfältige Lebens- und Arbeitssituationen eingegangen, wobei der Fokus auf Qualität, Zuverlässigkeit und individueller Betreuung liegt. Als kontinuierliches Förderangebot können Anträge jederzeit gestellt werden, sodass eine lückenlose Finanzierung und Planung der Betreuungsleistungen sichergestellt ist.
Teilnehmende und Rahmenbedingungen
Gefördert wird ausschließlich das Kärntner Hilfswerk als gemeinnützige Organisation, die die mobilen Betreuungsdienste umsetzt. Gleichzeitig profitieren Familien mit Kindern in Kärnten von diesem Angebot, indem sie bedarfsorientierte Betreuungszeiten und -orte in Anspruch nehmen können. Die Förderung erfolgt auf Antrag des Kärntner Hilfswerks gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport. Damit unterstützt das Programm eine verantwortungsvolle Betreuung von Kindern und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu sozialer Teilhabe in ländlichen und urbanen Räumen.