Förderung (Förderschwerpunkte) der Unionhilfswerk-Förderstiftung
Die Unionhilfswerk-Förderstiftung unterstützt Projekte rund um das Lebensende (Sterben, Tod, Trauer) sowie Maßnahmen zur Mobilität, Erholung und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (Anträge für den Kauf behindertengerechter Fahrzeuge ausgeschlossen).
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Förderung der hospizlich-palliativgeriatrischen Versorgung hochbetagter Menschen am Lebensende, die Begleitung von Sterbenden sowie ihrer Angehörigen und Pflegekräfte, und die finanzielle Unterstützung von Erholungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Reise- und Mobilitätskosten
- Erholungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Projektbezogene Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von behindertengerechten Fahrzeugen
- Entlastung leistungspflichtiger Kostenträger
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich AltersHospizarbeit oder Rehabilitation/Mobilität von Menschen mit Behinderungen
- Ausschluss von Anträgen zum Kauf behindertengerechter Fahrzeuge
- Nachweis einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beantragte Summe
- Beschreibung der Maßnahme
- Begründung für die Antragstellung
- Darstellung der Gesamtfinanzierung
Bewertungskriterien
- Eigenbeteiligung des Antragstellers
- Relevanz zum Stiftungszweck (Lebensende bzw. Rehabilitation)
- Gesamtfinanzierung und Nachvollziehbarkeit
Beschreibung
Die Unionhilfswerk-Förderstiftung in Berlin unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Interessenverbände sowie Vereine bei innovativen Projektvorhaben in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales. Der Schwerpunkt liegt auf der hospizlich-palliativgeriatrischen Versorgung hochbetagter Menschen am Lebensende sowie auf der Begleitung Sterbender, ihrer Angehörigen und Pflegekräfte. Darüber hinaus werden Erholungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert – wobei der Erwerb behindertengerechter Fahrzeuge nicht unterstützt wird. Gefördert werden beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, Reise- und Mobilitätskosten, projektbezogene Sachkosten sowie Erholungs- und Rehabilitationsaufwendungen. Voraussetzung ist ein Nachweis über eine Eigenbeteiligung der Antragstellenden sowie eine transparente Darstellung der Gesamtfinanzierung und ihres Verwendungszwecks.
Interessierte Projektträger:innen reichen ihren Antrag sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn schriftlich ein. Der Förderantrag umfasst die beantragte Summe, eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme, eine Begründung der Zielsetzung sowie eine Übersicht über die Gesamtfinanzierung. Bewilligungskriterien sind neben der Eigenbeteiligung die inhaltliche Relevanz zum Stiftungszweck und die Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans. Durch die kontinuierliche Vergabe von Mitteln können Initiativen entstehen, die hochbetagte Menschen in Würde begleiten und Menschen mit Behinderungen zu erholsamen Auszeiten verhelfen. Die Stiftung lädt Projektverantwortliche ein, sich mit ihren Konzepten um eine Förderung zu bewerben und so zur Verbesserung der Lebensqualität Betroffener beizutragen.
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