Zuschuss

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL M-V)

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur nachhaltigen Entwicklung des Waldes und Sicherung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern

Förderziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft, zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sowie zur Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Forstwirtschaftliche Infrastruktur
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Erstaufforstung
  • Maßnahmen zur Bewältigung extremwetterbedingter Waldschäden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum an land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss
  • Einhalten des jeweils geltenden GAK-Rahmenplans
  • Beachtung der Zweckbindungsfristen und besonderen Maßnahmevoraussetzungen

Beschreibung

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen bereit. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung des Waldes sowie die dauerhafte Sicherung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Gefördert werden unter anderem naturnahe Waldbewirtschaftung, der Ausbau forstwirtschaftlicher Infrastruktur, die Erstaufforstung und Maßnahmen zur Bewältigung extremwetterbedingter Waldschäden. Dadurch sollen die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft optimiert und langfristig stabile Waldökosysteme gefördert werden. Anträge sind vor Beginn des jeweiligen Vorhabens zu stellen und müssen den Bestimmungen des aktuellen GAK-Rahmenplans entsprechen.

Bereichsübergreifend antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Eigentümer:innen land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind, sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung gewährt, wobei die genaue Höhe des Zuschusses von der Art und dem Umfang der geplanten Maßnahme abhängt. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen und der spezifischen Vorgaben zu den einzelnen Fördermodulen. Interessierte Antragstellende richten ihre Unterlagen vor Projektbeginn an die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, die im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die Fördermittel verwaltet und beratend unterstützt.

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