Förderung freier Medien mit Partizipationsschwerpunkt
Förderung gemeinnütziger Organisationen im Bereich freier Medienarbeit mit Fokus auf Partizipation und Community Radio in Wien. Laufende, unbefristete Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Organisationen im dritten Mediensektor, die durch freien Zugang und Bürger*innenbeteiligung unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen eine Plattform bieten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- gemeinnützige, nicht gewinnorientierte juristische Person
- Tätigkeit im Bereich freier Medienarbeit mit Partizipationsschwerpunkt
- inhaltlicher, institutioneller oder geografischer Bezug zu Wien
- Vorhaben realistisch kalkuliert und ohne Förderung nicht durchführbar
- Zustimmung zu den Förderrichtlinien der Stadt Wien – Bildung und Jugend (MA 13) mittels ID Austria oder Einverständniserklärung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag über das Amtshelfer-Portal
- Unterzeichnung mit ID Austria oder Einverständniserklärung
- Aktuelle Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
Beschreibung
Die Ausschreibung fördert gemeinnützige Organisationen in Wien, die im dritten Mediensektor – insbesondere im Community Radio – partizipative und inklusive Medienprojekte realisieren. Gefördert werden nicht gewinnorientierte Vereine, Interessenverbände oder Unternehmen, die unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen durch freien Zugang und Bürger:innenbeteiligung eine Stimme im Rundfunk bieten. Die Förderung erfolgt als unbefristete Einzelförderung oder Gesamtförderung in Form eines Zuschusses und unterstützt Vorhaben, die alleine nicht durchführbar wären. Ein inhaltlicher, institutioneller oder geografischer Bezug zur Stadt Wien ist ebenso verbindlich wie die Zustimmung zu den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung Bildung und Jugend (MA 13). Stigmatisierung, Diskriminierung oder Gewaltaufrufe widersprechen den ethischen Grundprinzipien und schließen eine Unterstützung aus.
Interessiert sind juristische Personen mit Sitz in Wien, die ihre Gemeinnützigkeit und nicht gewinnorientierte Zielsetzung nachweisen. Der Antrag wird jederzeit online über das Amtshelfer-Portal gestellt und mit der sicheren ID Austria oder einer Einverständniserklärung unterzeichnet. Notwendig sind Satzung oder Gesellschaftsvertrag, Vereinsregister- bzw. Firmenbuchauszug sowie eine realistische Finanz- und Sachbeschreibung des Projekts. Zusätzlich wird ein Einnahmen-/Ausgabenplan inklusive Personalübersicht und ein Schutzkonzept (bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) benötigt. Für Gesamtförderungen ab 50.000 EUR sind Jahresabschlüsse bzw. Vermögensübersichten vorzulegen. Die formale Prüfung erfolgt nach Vollständigkeit, Förderwürdigkeit und Plausibilität. Genehmigte Projekte erhalten nach Vertragsabschluss die Auszahlung; Verwendungsnachweise werden elektronisch eingereicht und nach Abschluss geprüft. Eine kontinuierliche Dokumentation und Einhaltung von Berichtspflichten sichert die langfristige Transparenz gegenüber der Stadt Wien.
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