Förderung für die Ausarbeitung der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gemeinden in Tirol zur (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte. Förderung gilt ab 01.01.2024 und läuft bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte durch die Gemeinden des Bundeslandes Tirol.
Förderfähige Ausgaben
- Honoraraufwendungen
- Nebenkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot des Auftragnehmers
- Beauftragung des Auftragnehmers durch Gemeinderatsbeschluss
- Abgeschlossener Werkvertrag mit dem Auftragnehmer
- Verständigung der Gemeindebürger über die Fortschreibung (Postwurf)
- Vorstellung in einer öffentlichen Gemeindeversammlung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot des Auftragnehmers
- Beauftragung des Auftragnehmers durch Gemeinderatsbeschluss
- Abgeschlossener Werkvertrag mit dem Auftragnehmer
- Verständigung der Gemeindebürger über die Fortschreibung (Postwurf)
- Vorstellung in einer öffentlichen Gemeindeversammlung
- Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten (Honorar/Nebenkosten) und Zahlungsbelege
- Kundmachung über die aufsichtsbehördliche Genehmigung und Rechtskraft der Fortschreibung
Beschreibung
Förderung für die Ausarbeitung der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte bietet öffentlichen Einrichtungen in Tirol nicht rückzahlbare Zuschüsse zur (weiteren) Fortschreibung ihrer örtlichen Raumordnungskonzepte. Das Programm fokussiert auf Städtebau & Stadterneuerung sowie Infrastruktur & Städtebau und unterstützt Gemeinden als Träger:innen von Privatrechten gemäß § 34 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022. Die Förderung ist ab dem 01.01.2024 verfügbar und wird bis zur Ausschöpfung des Volumens gewährt. Innerhalb eines Förderhorizonts von bis zu 36 Monaten können Honoraraufwendungen und anfallende Nebenkosten gefördert werden, um Planungsprozesse transparent und bürgerorientiert zu gestalten. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der räumlichen Struktur durch fachlich fundierte und rechtlich abgesicherte Fortschreibungen.
Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist ein formelles Ansuchen mit allen erforderlichen Unterlagen, darunter ein Angebot des Auftragnehmers, ein Gemeinderatsbeschluss zur Beauftragung, ein abgeschlossener Werkvertrag, die Verständigung aller Gemeindebürger:innen per Postwurf sowie die Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung. Ferner müssen die tatsächlich angefallenen Kosten (Honorar/Nebenkosten) samt Zahlungsbelegen aufgeschlüsselt und die Kundmachung über die aufsichtsbehördliche Genehmigung sowie Rechtskraft der Fortschreibung nachgewiesen werden. Das Auswahlverfahren erfolgt fortlaufend, sodass Fördermittel bis zur endgültigen Mittelvergabe beantragt werden können. Mit dieser Unterstützung werden Gemeinden in Tirol befähigt, qualitätsvolle örtliche Raumordnungskonzepte zu entwickeln und somit zukunftsweisende Stadt- und Siedlungsstrukturen nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
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