Zuschuss

Förderung für die Ausstattung des Katastrophendienstes der Feuerwehren

Förderung zur Ausstattung des Katastrophendienstes der Feuerwehren in Burgenland. Gültig ab 01.01.2014 bis zur Ausschöpfung des Volumens.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Diese Förderung dient dem Landesfeuerwehrkommando und den Bezirkswarnzentralen für die Ausstattung des Katastrophendienstes sowie der Hilfestellung bei Katastrophenfällen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungskosten für die Ausrüstung des Katastrophendienstes

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausgefülltes Förderansuchen des Landesfeuerwehrkommandos bzw. der Bezirkswarnzentralen mit Sitz im Burgenland

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen
  2. Rechnungen über die Anschaffungen

Beschreibung

Die Förderung zur Ausstattung des Katastrophendienstes der Feuerwehren im Burgenland unterstützt das Landesfeuerwehrkommando sowie die Bezirkswarnzentralen in ihrer wichtigen Aufgabe, bei Notfällen und Katastrophen schnell und effektiv zu handeln. Seit dem 1. Jänner 2014 stehen fortlaufend Mittel in Form eines Zuschusses bereit, um technisch hochwertige Ausrüstungsgegenstände, Schutzkleidung und Einsatzfahrzeuge zu beschaffen. Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit auf einem einheitlichen, modernen Standard zu halten und somit die Sicherheit der Bevölkerung im Burgenland zu erhöhen.

Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Burgenland, namentlich das Landesfeuerwehrkommando und die Bezirkswarnzentralen. Als anrechenbare Ausgaben gelten dabei sämtliche Anschaffungskosten für die Ausstattung des Katastrophendienstes. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein vollständig ausgefülltes Förderansuchen sowie die Vorlage von Rechnungen über die beschafften Ausrüstungsgegenstände. Die Einreichung von Anträgen ist bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Budgets möglich, wodurch eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung gewährleistet wird.

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