Förderung für die barrierefreie Ausstattung ein KFZ
Einkommensabhängige Förderung der Mehrkosten für die barrierefreie Ausstattung eines Personenkraftwagens in Tirol. Höchstbetrag 17.000 €; Anträge bis spätestens 12 Monate nach Rechnungsdatum möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Mehrkosten für die barrierefreie Anpassung eines Personenkraftwagens zugunsten von Menschen mit Behinderung.
Förderfähige Ausgaben
- Mehrkosten für barrierefreie Ausstattung (Adaptierung)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Fahrzeug ist auf die begünstigte Person zugelassen
- Begünstigte Person besitzt kein weiteres Kraftfahrzeug
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnung im Original
- Zahlungsnachweis im Original
- Kopie der Rechnung durch anderen Kostenträger mit Vermerk 'entspricht dem Original'
- Antrag auf Gewährung einer Förderung (Formular)
Beschreibung
Die Förderung für die barrierefreie Ausstattung eines Personenkraftwagens in Tirol unterstützt Privatpersonen mit Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG dabei, den Mehraufwand für technische Adaptierungen auszugleichen. Als einkommensabhängiger Zuschuss deckt sie bis zu 100 % der nachgewiesenen Mehrkosten ab, maximal jedoch 17.000 €. Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt) und Hauptwohnsitz in Tirol, die ein neues Fahrzeug auf ihren Namen zulassen und über kein weiteres Kraftfahrzeug verfügen. Ziel der Förderung ist es, Mobilität und Teilhabe nachhaltig zu sichern, indem sachgerechte und wirtschaftlich vertretbare Um- und Einbauten von qualifizierten Fachbetrieben realisiert werden.
Für die Antragstellung ist der vollständige Nachweis der Kosten technisch notwendiger Adaptierungen vorzulegen: Originalrechnung, Zahlungsbeleg sowie gegebenenfalls eine Kopie der Rechnung mit Vermerk „entspricht dem Original“ durch einen anderen Kostenträger. Darüber hinaus muss das offizielle Formular „Antrag auf Gewährung einer Förderung“ eingereicht werden. Anträge können jederzeit seit dem 1. Juli 2018 gestellt werden – spätestens jedoch 12 Monate nach Rechnungsdatum bei der zuständigen Förderstelle. Durch verbindliche Fristwahrung wird die zügige Bearbeitung sichergestellt. Mit dieser Maßnahme fördert das Land Tirol die selbstständige Mobilität und trägt zu einer inklusiven Gestaltung des öffentlichen und privaten Lebensraums bei.
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