Förderung für die Betreuung der landeseigenen Amateurfunkstation (OE2XKD) sowie Ausbau und Erhaltung
Das Land Salzburg fördert die Betreuung, Erhaltung und den technologischen Ausbau der landeseigenen Katastrophen-Amateurfunkstation OE2XKD. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Amateurfunkverbandes Salzburg bei der Betreuung der landeseigenen Amateurfunkstation OE2XKD, einschließlich Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Betrieb in Katastrophenfällen, Ersatzinvestitionen und Anpassung an neue Technologien.
Förderfähige Ausgaben
- Betreuung und Betrieb der Amateurfunkstation
- Ersatzinvestitionen
- Ausbau- und Anpassungsmaßnahmen für neue Technologien
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung Allgemeiner Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
- Förderungszweck im öffentlichen Interesse
- Nachweis von Eigenleistung und erforderlichen finanziellen Mitteln
- Beachtung des EU-Beihilfenrechts
- Verwendungsnachweis nach einem Jahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen/Organisationen (Satzung, Statuten)
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und Drittförderungen
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Erklärung gemäß §8 Datenschutzgesetz 2000
- Ausgefülltes Förderansuchen-Formular
Beschreibung
Förderzweck und Rahmenbedingungen
Das Land Salzburg bietet in der Region Salzburg fortlaufend Zuschüsse für die landeseigene Amateurfunkstation OE2XKD im Bereich Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales. Ziel ist die nachhaltige Sicherstellung einer Notverbindung in Katastrophenfällen. Träger:innen des Förderprogramms sind der Amateurfunkverband Salzburg sowie vergleichbare gemeinnützige Vereine und Organisationen, die Betrieb, Wartung und Ausbau der Station verantworten. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Anlage gewährleistet, der Einsatz im Krisenfall unterstützt und Ersatzinvestitionen einschließlich Anpassungen an neue Technologien (z. B. PC/IT) gefördert. Anträge können jederzeit und ohne Fristende eingereicht werden.
Bewerbungsvoraussetzungen und förderfähige Ausgaben
Fördervoraussetzung ist die Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Salzburg sowie die Verfolgung eines öffentlichen Interesses. Nachweis von Eigenleistung, ausreichender Eigenmittel und Beachtung des EU-Beihilfenrechts sind erforderlich; ein Verwendungsnachweis muss nach einem Jahr vorgelegt werden. Förderfähig sind Kosten für den Betrieb und die Betreuung der Amateurfunkstation, Ersatzinvestitionen sowie Ausbau- und Anpassungsmaßnahmen für neue Technologien. Zur Antragseinreichung sind folgende Unterlagen beizufügen: Nachweise zum rechtlichen Bestand (Satzung/Statuten), aktueller Voranschlag und Rechnungsabschluss, Finanzierungsplan, Erklärung zur Einsichtnahme und Datenschutz sowie das ausgefüllte Förderansuchen-Formular.
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