Zuschuss

Förderung für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Biomasse-Nahwärme

Direktzuschuss zur Errichtung, Erweiterung und Optimierung von Biomasse-Nahwärme-Anlagen im Land Salzburg. Anträge sind vor Errichtung der Anlage jederzeit möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
21.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Zweck der Förderung ist die Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Optimierung von Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilnetzen und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen im Land Salzburg zur Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Land Salzburg
  • Einreichung vor Errichtung der Anlage
  • Einhaltung der Förderrichtlinien \"Biomasse-Heizwerke\"

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Rechnungskopien
  3. Einzahlungsbelege
  4. Einhaltung der Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Direktförderung zur Errichtung von Biomasse-Nahwärmeanlagen im Land Salzburg setzt darauf, regionale Energiequellen zu nutzen und die Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 aktiv zu unterstützen. Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung sowie die Optimierung von Biomasse-Heizzentralen, Wärmeverteilnetzen und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduktion fossiler Brennstoffe und die Etablierung nachhaltiger Wärmeversorgungsstrukturen. Unternehmen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Salzburg können von dieser Zuschussförderung profitieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Antragsberechtigung gilt für Betriebe, öffentliche Körperschaften, konfessionelle Einrichtungen und non-profit-Organisationen, die im Bundesland Salzburg ansässig sind. Anträge können jederzeit vor Errichtung der Anlage eingereicht werden, wobei die Einhaltung der Förderrichtlinien „Biomasse-Heizwerke“ Voraussetzung ist. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, Rechnungskopien und Zahlungsbelege sowie der Nachweis der Richtlinienkonformität vorzulegen. Die Förderung wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt und erfolgt ohne zeitliche Fristbeschränkung. Durch diese unkomplizierte Einreichungsmöglichkeit werden innovative Projekte rund um erneuerbare Wärmeversorgung kontinuierlich unterstützt und tragen zur Erreichung übergeordneter Umwelt- und Klimaschutzziele im Land Salzburg bei.

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