Förderung für die Organisation einer Konferenz durch das Institut der Regionen Europas
Teilfinanzierung der jährlichen Konferenz Europäischer Regionen und Städte durch das Institut der Regionen Europas in Salzburg. Laufende Antragsstellung seit 01.01.2019, ohne feste Frist.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Durchführung einer Konferenz durch das Institut der Regionen Europas zur Stärkung der Vernetzung europäischer Regionen, Abbau von Informationsdefiziten und Förderung grenzübergreifender Zusammenarbeit.
Antragsberechtigt
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhalten der Allgemeinen Richtlinie für Förderungsmittel des Landes Salzburg
- Genehmigung durch den Landeshauptmann
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Teilfinanzierung der jährlich stattfindenden Konferenz Europäischer Regionen und Städte durch das Institut der Regionen Europas in Salzburg zielt darauf ab, den Austausch zwischen politischen und wirtschaftlichen Vertreter:innen europäischer Regionen, Kommunalverwaltungen und Unternehmen zu intensivieren. Durch gezielte Zuschüsse werden Maßnahmen unterstützt, die der Organisation, Durchführung und fachlichen Gestaltung der Veranstaltung dienen, um Informationsdefizite abzubauen sowie grenzübergreifende Kooperationen in den Bereichen Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Regionalförderung, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung zu fördern. Antragstellende Stiftungen und gemeinnützige Organisationen aus dem Bundesland Salzburg können jederzeit ohne feste Frist Anträge einreichen, sofern die Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Salzburg eingehalten und die Genehmigung durch den Landeshauptmann vorliegt.
Interessierte Teilnehmer:innen profitieren von einer Plattform, auf der etwa 300 Fachleute und Entscheidungsträger:innen jährlich aktuelle regionalpolitische Strategien und Zukunftsthemen diskutieren. Die Förderung erstreckt sich auf Veranstaltungskosten, Honorare für Expert:innen sowie logistische Aufwendungen. Für die Antragstellung werden ein ausgefülltes Förderansuchen und später ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis mit Belegen zur Abrechnung benötigt. Da die Zusagen im Rahmen eines unbefristeten Programms erfolgen, besteht fortlaufend die Möglichkeit zur Antragseinreichung. Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Stadt Salzburg, wodurch ein transparenter und rechtssicherer Förderprozess garantiert wird.