Förderung für erneuerbare Energiegewinnungsanlagen
Förderung von Investitionen in erneuerbare Energiegewinnungsanlagen wie Biomasse, Sonnen-/Windenergie, Erdwärme, Fernwärme, Fernkälte, Wärmepumpen und Wärmeverteilung in Oberösterreich. Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Dieses Förderprogramm soll Investitionen im Bereich Biomasse, Sonnen-/Windenergie, Erdwärme und Fernwärme, Fernkälte, Wärmepumpen und Wärmeverteilung forcieren und unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Biomasseanlagen
- Investitionen in Sonnen-/Windenergieanlagen
- Investitionen in Erdwärme- und Fernwärmeanlagen
- Investitionen in Fernkälteanlagen
- Investitionen in Wärmepumpen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen
- Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe
- Vereine
- Konfessionelle Einrichtungen
- Gemeinden
Beschreibung
Das Förderprogramm für erneuerbare Energiegewinnungsanlagen in Oberösterreich zielt darauf ab, den Ausbau klimafreundlicher Technologien zu beschleunigen und Investitionen in vielseitige Erzeugungsanlagen zu stärken. Gefördert werden beispielsweise Biomasse- und Sonnen-/Windenergieanlagen sowie Systeme zur Nutzung von Erdwärme, Fernwärme und Fernkälte. Ebenfalls bezuschusst werden Wärmepumpen und die dazugehörige Wärmeverteilung. Als Zuschuss konzipiert, richtet sich die Förderung an natürliche und juristische Personen – von Gewerbebetrieben und gemeinnützigen Vereinen über konfessionelle Einrichtungen bis hin zu Gemeinden. Dabei steht die nachhaltige Versorgung mit erneuerbarer Energie im Vordergrund, um den Klimaschutz und die Umweltfreundlichkeit in Oberösterreich maßgeblich voranzutreiben. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich, wodurch Vorhaben flexibel und zeitnah umgesetzt werden können.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen sämtliche Anschaffungs- und Installationskosten für die genannten Anlagenarten. Voraussetzung ist die Durchführung des Vorhabens in vollem Umfang sowie die langfristige Nutzung zum angestrebten Zweck für mindestens zehn Jahre. Die Abwicklung erfolgt über die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung, die als zentrale Anlaufstelle auch Monitoring- und Laborleistungen im Bereich Umweltüberwachung bereitstellt. Nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen werden die zugesagten Mittel ausgezahlt. Organisatorische Transparenz sowie die Gewährung von Einsichts- und Berichtspflichten garantieren eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Dieses Förderangebot verknüpft Klimaschutz, Energieeffizienz und Umweltschutz in einer umfassenden Initiative zur Stärkung der regionalen Energiewende.
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