Zuschuss

Förderung für erneuerbare Energiegewinnungsanlagen

Förderung für erneuerbare Energiegewinnungsanlagen in Oberösterreich zur Unterstützung von Investitionen in Biomasse, Sonnen-/Windenergie, Erdwärme und Fernwärme, Fernkälte, Wärmepumpen und Wärmeverteilung. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2012
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Dieses Förderprogramm soll Investitionen im Bereich Biomasse, Sonnen-/Windenergie, Erdwärme und Fernwärme, Fernkälte, Wärmepumpe und Wärmeverteilung forcieren und unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Biomasseanlagen
  • Investitionskosten für Sonnen-/Windenergieanlagen
  • Investitionskosten für Erdwärme- und Fernwärmeanschlüsse
  • Investitionskosten für Fernkälteanlagen
  • Anschaffung von Wärmepumpen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Keine gleichzeitige Förderung aus anderen Programmen (insbesondere Landwirtschaft, Wohnbau)
  • Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen
  • Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich sowie der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Positives Prüfergebnis der Österreichischen Kommunalkredit Public Consulting GmbH
  • Kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag des Bundes
  2. Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheide

Beschreibung

In Oberösterreich steht ein Zuschussprogramm bereit, das Investitionen in erneuerbare Energiegewinnungsanlagen fördert. Konzipiert für unterschiedlichste Projekte, unterstützt es Biomasse-, Solar- und Windenergieanlagen sowie Erdwärme- und Fernwärmeanschlüsse, Fernkälteprojekte, Wärmepumpensysteme und Maßnahmen zur Wärmeverteilung. Die Einreichung erfolgt fortlaufend und ermöglicht es Interessent:innen, Anträge jederzeit zu stellen. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss trägt sie entscheidend zur Wirtschaftlichkeit von Projekten bei. Mit dem Förderziel, den Ausbau klimafreundlicher Technologien voranzutreiben, richtet sich die Initiative an alle, die auf umweltgerechte Energieversorgung setzen und so zu Energieeffizienz, Klimaschutz und Naturschutz beitragen möchten.

Die Antragsberechtigung erstreckt sich auf natürliche und juristische Personen, darunter Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, öffentliche Organisationen sowie Privatpersonen. Voraussetzung sind die Einhaltung der Umweltförderungs- und allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, das Vorliegen sämtlicher behördlicher Genehmigungen und eine positive Beurteilung durch die Österreichische Kommunalkredit Public Consulting. Eine parallele Förderung aus anderen Programmen (z. B. Landwirtschaft, Wohnbau) ist ausgeschlossen und es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschuss. Gefördert werden ausschließlich die anrechenbaren Investitionskosten für Anlagen und deren Verteilungssysteme. Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag des Bundes in Kombination mit allen behördlichen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheiden. Die Durchführung der geförderten Vorhaben muss für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sichergestellt sein. Detaillierte Informationen und weiterführende Hinweise zu erforderlichen Unterlagen finden sich in den entsprechenden Richtlinien des Landes.

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