Zuschuss

Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz

Zuschuss für zusätzliche Stellen in Baden-Württemberg zur Umsetzung von Klimaschutz- und Mobilitätszielen. Anträge bis zum 31.01. eines Kalenderjahres möglich, Einreichung auch danach im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 75.800 € bis 78.600 € pro Jahr
Förderquote: 50%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung der Verkehrswende in Baden-Württemberg durch den Aufbau zusätzlicher Fachpersonalstellen in Kommunen und kommunalen Unternehmen zur Förderung von Fußverkehr, Elektromobilität, Parkraummanagement, Datenmanagement, Klimamobilitätsplanung und regionaler Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde
  • Für bestimmte Schwerpunktprogramme schriftliche Einverständniserklärung der Kommune erforderlich
  • Die beantragte Stelle darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Stellen- oder Haushaltsplan enthalten sein
  • Verpflichtung zur Besetzung der geförderten Stelle für mindestens vier Jahre
  • Stellenanteil von mindestens 50 % einer Vollzeitstelle

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung für das beantragte Stellenprofil
  3. Nachweis über die zusätzliche Einrichtung der Stelle (Zusätzlichkeitsnachweis)
  4. Schriftliche Einverständniserklärung der Kommune bei privaten Antragstellern

Beschreibung

Förderung für Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz in Baden-Württemberg richtet sich an Städte, Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde sowie – in ausgewählten Programmschwerpunkten – an kommunale Unternehmen und private Beratungsagenturen (mit schriftlicher kommunaler Einverständniserklärung). Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gewährt einen 50 %-Zuschuss zu Personalkosten für neu einzurichtende Stellen (mindestens 50 % einer Vollzeitstelle) zur Umsetzung kommunaler Klimaschutz- und Verkehrswendeziele. Gefördert werden Aufgabenfelder wie Fußverkehr und Schulwege, Mobilitätsstationen und Car-Sharing, Parkraummanagement, Datenmanagement, Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Klimamobilitätsplanung und die regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima. Die Laufzeit der Förderung beträgt 24 Monate, die Besetzung der Stelle ist für insgesamt mindestens vier Jahre sicherzustellen. Die jährlichen Pauschalbeträge betragen 75.800 € (gehobener Dienst, TVöD 9b-12) bzw. 78.600 € (höherer Dienst, TVöD 13). Anträge können bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres gestellt werden; eine Einreichung im Anschluss ist im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel weiterhin möglich.

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: vollständig ausgefülltes Antragsformular, detaillierte Tätigkeitsbeschreibung zum Stellenprofil, Nachweis der Zusätzlichkeit der Stelle und – bei privaten Antragstellenden – eine schriftliche Einverständniserklärung der Kommune. Die KEA-BW übernimmt die Vorprüfung und leitet den Antrag an das Ministerium weiter. Ziel der Maßnahme ist der personelle Aufbau kommunaler Kapazitäten zur aktiven Förderung von klimafreundlicher Mobilität und Smart-City-Digitalisierung in ganz Baden-Württemberg. Interessierte Akteur:innen werden dazu ermutigt, ihre Projektideen anhand der Förderrichtlinien zu strukturieren und einen Beitrag zur Verkehrswende im Land zu leisten.

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