Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern
Bundesweite Förderung für Unternehmen zur Investition in emissionsmindernde Technologien bei Biogasanlagen, insbesondere Abdeckung von Gärrestlagern, Umrüstung und Substrataufbereitung, mit Zuschüssen bis zu 300.000 € (Mindestfördersumme 5.000 €). Anträge für bauliche Maßnahmen bis 31.12.2028, für Maschinen, Geräte und Anlagen bis 30.06.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Unternehmen, die Biogasanlagen betreiben, bei der Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern mit dem Ziel, klimaschädliche Emissionen in der Tierhaltung zu reduzieren.
Förderfähige Ausgaben
- Gasdichte Abdeckung von Gärrückstandslagern
- Umrüstung von Bestandsanlagen (Substrataufbereitung, Lagerbehälter, Sammlungseinrichtungen)
- Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Neuanlagen
- Infrastruktur und Aufbereitung (Maschinen, Logistiklösungen)
- Investitionsbegleitende Maßnahmen (Ingenieur- und Architekturleistungen)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Insolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherung
- Stallbauinvestitionen und mobile Technik
- Anschaffung von Immobilien, Produktionsrechten, Gesellschaftsanteilen
- Laufende Betriebsausgaben und Rücklagen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in Deutschland
- Nachweis der Betreiberqualifikation Anlagensicherheit (TRGS 529, TRAS 120)
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Nachweis des Eigenanteils
- Einreichung eines Wirtschaftsdünger-Investitionskonzepts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung/Investitionskonzept
- Finanzierungsplan und Eigenmittelnachweis
- Nachweis Betreiberqualifikation nach TRGS 529/TRAS 120
- Baugenehmigung oder Nachweis der Genehmigungsfreiheit
- Vergleichsangebote
- Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (max. 6 Monate alt)
- De-minimis-Erklärung
- Formblatt Unternehmensgröße
- Bonitätsnachweis
- Vollmacht (falls erforderlich)
- Kreditbereitschaftserklärung
Bewertungskriterien
- Höhe der Emissionsminderung
- Wirtschaftlichkeit und Plausibilität des Investitionskonzepts
- Eigenanteil und Finanzierungssicherheit
- Relevanz für Klimaschutzziele
Beschreibung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt bundesweit Unternehmen bei Investitionen in emissionsmindernde Technologien zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern. Gefördert werden u. a. die gasdichte Abdeckung von Gärrückstandslagern, die Umrüstung bestehender Biogasanlagen (Substrataufbereitung, Lagerbehälter, Sammel- und Annahmeeinrichtungen) sowie spezifische Anlagenteile für Neuanlagen. Auch infrastrukturelle Lösungen wie Logistiksysteme, investitionsbegleitende Ingenieur- und Architekturleistungen sowie die sachkundige Begleitung durch unabhängige Gutachter:innen zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Ziel ist die nachhaltige Reduktion klimaschädlicher Emissionen in der Tierhaltung durch erhöhte Vergärungsquoten von Wirtschaftsdüngern. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche, gewerbliche und kommunale Unternehmen aller Größen mit Betriebssitz in Deutschland und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Förderquoten zwischen 10 % und 80 %, je nach Maßnahme und Unternehmensgröße. Zuwendungen von mindestens 5 000 € und bis zu 300 000 € pro Unternehmen sind möglich. Die Einreichung eines Wirtschaftsdünger-Investitionskonzepts, der Nachweis einer Betreiberqualifikation (TRGS 529, TRAS 120) sowie der Eigenanteil müssen belegt werden. Anträge für bauliche Maßnahmen können bis zum 31.12.2028 gestellt werden, für Maschinen, Geräte und investitionsbegleitende Maßnahmen bis zum 30.06.2029. Maßgeblich für die Auswahl sind Kriterien wie die Höhe der Emissionsminderung, Wirtschaftlichkeit des Konzepts, Eigenanteil und Beitrag zu den Klimaschutzzielen. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Portal „easy-Online“, begleitet durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) als Bewilligungsbehörde.
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