Zuschuss

Förderung für Kärntner Verlage

Förderung für Verlage in Kärnten, die zur Weiterentwicklung der sprachlichen und kulturellen Realität beitragen. Anträge jederzeit möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden Verlage, die mit qualitativ hochwertigen Programmen in Belletristik, Essayistik, Sachbüchern, bildender Kunst, Architektur, Musik oder Design das regionale und überregionale kulturelle Schaffen in Kärnten sichtbar machen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten, die vor Beginn des Vorhabens angefallen sind

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Öffentliche Ausschreibung
  • Vorlage des vollständigen und unterzeichneten Förderantragsformulars
  • Erfüllung der Bestimmungen der §§ 3-5 K-KFördG
  • Verwendung des Logos "Land Kärnten Kultur"

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Förderantragsformular

Bewertungskriterien

  • Dreijährige Verlagstätigkeit nachweisbar
  • Mindestanzahl an Neuerscheinungen von fünf Publikationen pro Jahr
  • Nachweis professioneller Strukturen
  • Beschäftigung von mindestens einer sozialversicherten Mitarbeiterin

Beschreibung

Die Förderung für Kärntner Verlage unterstützt seit 2014 Verlagsunternehmen und -initiativen, die das literarische, essayistische sowie sachbuchartige Schaffen mit klarem Bezug zu Kärnten nachhaltig bereichern. Zielgruppe sind natürliche und juristische Personen, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, die ein qualitativ hochwertiges Programm in Belletristik, Essayistik und Sachbuch, in den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Musik oder Design anbieten und damit die sprachliche und kulturelle Realität Kärntens regional wie überregional sichtbar machen. Die dotierte Zuwendung in Form eines Zuschusses ist laufend beantragbar und fördert Projekte, Jahresprogramme sowie Publikationsaktivitäten, die eine kulturelle Vielfalt abbilden und einen wesentlichen Beitrag zur Profilbildung der Kärntner Verlagslandschaft leisten. Eine Integration des Logos „Land Kärnten Kultur“ auf allen Publikationsmedien ist Teil der Aufwertung und Transparenz der Förderung.

Zur Antragstellung ist neben einer ausführlichen Projektbeschreibung ein detaillierter Finanzierungsplan vorzulegen, der alle geplanten Einnahmen, Ausgaben und Eigenmittel aufschlüsselt. Wesentliche Kriterien sind eine mindestens dreijährige Verlagstätigkeit mit Sitz in Kärnten, eine Mindestanzahl von fünf Neuerscheinungen pro Jahr, professionelle Strukturen (ISBN-Vergabe, Vertriebsschiene, Messeauftritte) sowie die Beschäftigung von zumindest einer sozialversicherten Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Nicht gefördert werden Kosten vor Projektbeginn, Unternehmen in Schwierigkeiten oder solche, die EU-Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung prüft in einem transparenten Verfahren alle Anträge und betont die Bedeutung von Ausgewogenheit, Qualität und Regionalbezug für die weitere Stärkung des Verlagswesens in Kärnten.

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