Förderung für Kinder mit Behinderung bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen
Förderung von Wiener Integrationsgruppen für Kinder mit Behinderung bis zur Schulpflicht im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten". Anträge online möglich. Gültig von 01.09.2022 bis 31.08.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der elementaren Bildung und Inklusion von Kindern mit Behinderungen in behördlich genehmigten Integrationsgruppen zur Optimierung des elementaren Bildungsangebots und zur Erhöhung des Versorgungsgrades.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige juristische Person
- Gültiger Fördervertrag im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ mit der Stadt Wien
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien – Kindergärten (MA10)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Betriebsbewilligungsbescheid der Stadt Wien – Kinder und Jugendhilfe
- Ausgefülltes Formular "Eröffnungsanzeige"
- Nachweis über vorhandene bzw. zukünftige Mietrechte
- Muster des Elternvertrages/der Betreuungsvereinbarung
- Ausgefülltes Formular "Personal- und Organisationsplanung"
- Anmeldungen des Personals bei der Österreichischen Gesundheitskasse und Vorlage der Lohnkonten
- Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung
- Bescheide über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe
Beschreibung
Im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ unterstützt die Stadt Wien behördlich genehmigte Integrationsgruppen, die Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht begleiten. Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen oder öffentliche Träger mit gültigem Fördervertrag im Modell „Beitragsfreier Kindergarten“ und abgeschlossener Fördervereinbarung mit der Stadt Wien – Kindergärten (MA10). Ziel ist die Optimierung des elementaren Bildungsangebots durch inklusive Strukturen und eine Steigerung des Versorgungsgrades für Kinder mit Behinderungen. Pro bewilligtem Kind wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 1.001,57 € gewährt, wobei eine maximale Kinderzahl von 100 Integrationsplätzen vorgesehen ist. Die Förderung erstreckt sich über eine Projektdauer von 48 Monaten und gilt von 01.09.2022 bis 31.08.2026.
Für die Antragstellung sind diverse Nachweise erforderlich, darunter der Betriebsbewilligungsbescheid der Kinder- und Jugendhilfe, die Eröffnungsanzeige, Unterlagen zur Personal- und Organisationsplanung sowie Bescheide über den Bezug erhöhter Familienbeihilfe. Ein detailliertes pädagogisches und sonderpädagogisches Konzept mit fachlichem Expert:innenwissen ist ebenso Voraussetzung wie der Nachweis vorhandener Mietrechte und gültiger Vereinsstatuten. Die Einreichung erfolgt ausschließlich online und muss fristgerecht bis zum Ablauf des Förderzeitraums erfolgen. Trägerorganisationen profitieren von einem transparent geregelten Förderverfahren, das elementarpädagogische Qualität und Inklusion konsequent verbindet.
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