Zuschuss

Förderung für Pflegeplätze der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und palliativen Pflege

Der Freistaat Bayern fördert den demenzsensiblen Umbau, die Modernisierung und die Schaffung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen. Anträge bis 31.10. eines jeden Jahres möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 100.000 € pro neu geschaffenem Pflegeplatz
Förderquote: 60% - 90%

Förderziel

Zweck der Förderung ist der demenzsensible Umbau, die Modernisierung und die Schaffung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten Kostengruppe 300
  • Technische Anlagen Kostengruppe 400
  • Kaufpreis betriebsnotwendiger Gebäudeteile minus Grundstückspreis

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nicht betriebsnotwendige Gebäudeteile
  • Grundstückskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Dauerhaftes Angebot der Pflegeplätze
  • Demenzsensibler Umbau und Barrierefreiheit für Hör- und Sehbeeinträchtigte
  • Einhaltung der baulichen Bestimmungen der AVPfleWoqG
  • Flächenobergrenze von 55 m2 pro Bewohner
  • Versorgungsvertrag mit Pflegekassen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Phase 1
  2. Vollmacht Ansprechpartner
  3. Kreditbereitschaftserklärung
  4. Eigentumsnachweis
  5. Versorgungsvertrag oder Betriebserlaubnis
  6. Bedarfsbestätigung
  7. FQA-Bestätigung fachliche Konzeption
  8. Gesamtkonzept
  9. Lageplan M 1:1000
  10. Pläne im Original (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  11. Erklärung zur Kenntnis der Strafbarkeit

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem investiven Zuschussvorhaben die bedarfsgerechte Erweiterung und Modernisierung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen in der Region Bayern. Gefördert werden Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen nach den Kostengruppen 300 (Baukosten) und 400 (Technische Anlagen) sowie der Erwerb betriebsnotwendiger Gebäudeteile abzüglich Grundstückskosten. Neu geschaffene Pflegeplätze werden mit bis zu 100.000 € je Platz bezuschusst, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen anteilig mit 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt bis zu 90 % einschließlich sonstiger Drittmittel. Ziel ist es, ein dauerhaftes, demenzsensibles und barrierefreies Angebot für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung zu gewährleisten und bauliche Vorgaben der AVPfleWoqG zu erfüllen, wobei pro Bewohner:in eine Flächenobergrenze von 55 m² nicht überschritten wird. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Stiftungen, Interessenverbände und gemeinnützige Trägerstationen mit bestehendem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.

Für den Antrag bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres sind umfangreiche Unterlagen einzureichen: u. a. das Antragsformular Phase 1, Vollmacht der Ansprechpartner:innen, Kreditbereitschaftserklärung, Eigentumsnachweis, Nachweis über den Versorgungsvertrag oder die Betriebserlaubnis, Bedarfsbestätigung, FQA-Bestätigung der fachlichen Konzeption, Gesamtkonzept sowie Lageplan im Maßstab 1:1000 und Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Original und digital. Die Antragsstellung erfolgt elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege; Pläne sind zusätzlich im Original vorzulegen. Das Auswahlverfahren findet zweistufig statt: Bei positiver Vorauswahl werden Phase-2-Unterlagen nach Aufforderung ergänzt. Die Fördermaßnahme trägt zur Stärkung der pflegerischen Versorgungsstruktur im sozialen Nahraum bei und ermöglicht Pflegeeinrichtungen, dem demografischen Wandel mit innovativen und nutzerorientierten Angeboten zu begegnen.

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