Förderung für Pflegeplätze der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und palliativen Pflege
Der Freistaat Bayern fördert den demenzsensiblen Umbau, die Modernisierung und die Schaffung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen. Anträge bis 31.10. eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist der demenzsensible Umbau, die Modernisierung und die Schaffung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten Kostengruppe 300
- Technische Anlagen Kostengruppe 400
- Kaufpreis betriebsnotwendiger Gebäudeteile minus Grundstückspreis
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht betriebsnotwendige Gebäudeteile
- Grundstückskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Dauerhaftes Angebot der Pflegeplätze
- Demenzsensibler Umbau und Barrierefreiheit für Hör- und Sehbeeinträchtigte
- Einhaltung der baulichen Bestimmungen der AVPfleWoqG
- Flächenobergrenze von 55 m2 pro Bewohner
- Versorgungsvertrag mit Pflegekassen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Phase 1
- Vollmacht Ansprechpartner
- Kreditbereitschaftserklärung
- Eigentumsnachweis
- Versorgungsvertrag oder Betriebserlaubnis
- Bedarfsbestätigung
- FQA-Bestätigung fachliche Konzeption
- Gesamtkonzept
- Lageplan M 1:1000
- Pläne im Original (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Erklärung zur Kenntnis der Strafbarkeit
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem investiven Zuschussvorhaben die bedarfsgerechte Erweiterung und Modernisierung von Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie palliativen Pflegeplätzen in der Region Bayern. Gefördert werden Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen nach den Kostengruppen 300 (Baukosten) und 400 (Technische Anlagen) sowie der Erwerb betriebsnotwendiger Gebäudeteile abzüglich Grundstückskosten. Neu geschaffene Pflegeplätze werden mit bis zu 100.000 € je Platz bezuschusst, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen anteilig mit 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt bis zu 90 % einschließlich sonstiger Drittmittel. Ziel ist es, ein dauerhaftes, demenzsensibles und barrierefreies Angebot für Menschen mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung zu gewährleisten und bauliche Vorgaben der AVPfleWoqG zu erfüllen, wobei pro Bewohner:in eine Flächenobergrenze von 55 m² nicht überschritten wird. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Stiftungen, Interessenverbände und gemeinnützige Trägerstationen mit bestehendem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.
Für den Antrag bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres sind umfangreiche Unterlagen einzureichen: u. a. das Antragsformular Phase 1, Vollmacht der Ansprechpartner:innen, Kreditbereitschaftserklärung, Eigentumsnachweis, Nachweis über den Versorgungsvertrag oder die Betriebserlaubnis, Bedarfsbestätigung, FQA-Bestätigung der fachlichen Konzeption, Gesamtkonzept sowie Lageplan im Maßstab 1:1000 und Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Original und digital. Die Antragsstellung erfolgt elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege; Pläne sind zusätzlich im Original vorzulegen. Das Auswahlverfahren findet zweistufig statt: Bei positiver Vorauswahl werden Phase-2-Unterlagen nach Aufforderung ergänzt. Die Fördermaßnahme trägt zur Stärkung der pflegerischen Versorgungsstruktur im sozialen Nahraum bei und ermöglicht Pflegeeinrichtungen, dem demografischen Wandel mit innovativen und nutzerorientierten Angeboten zu begegnen.
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